Anmelden

FAQs

Nachstehend findest du Informationen zu häufig gestellten Fragen. Sämtliche und noch mehr Dokumente findest du ausserdem im Downloadcenter.

Kurse

Wie melde ich mich für einen Kurs an?

Grundsätzlich erfolgt die Kursanmeldung über das Portal durch die Schiedsrichter*innen selbst. Sobald ein Verein neue SR angemeldet hat, erhält diese/r seine/ihre Logindaten per E-Mail zugesandt und kann sich online im Portal anmelden. Die Frist für Neu-SR ist der 28.04. Bisherige Schiedsrichter mit Kursstufe VK (2. Jahr) und G3 können sich bis am 31.03. für einen Kurs anmelden. SR mit Stufe EK (ab 3. Jahr) müssen sich erst später im Jahr für Kurse anmelden, da diese erst im August starten.

Nice o know: SR mit Kursstufe G1/G2 sowie R1/R2 werden manuell für ihre Kurse angemeldet.


Merke: Sobald sich das Anmeldefenster für deine Kursstufe öffnet, wirst du per Mail informiert. 

 

Zum Portal

 

Was wenn ich die Kursanmeldung verpasst habe?

Melde dich auf der Geschäftsstelle (sr-ausbildung@swissunihockey.ch), die Kursanmeldung ist nun mit einer Bearbeitungsgebühr (TGB Art. 7.1, Abs. 3, Kursverschiebung) verbunden, ist aber noch möglich. Melde dich möglichst rasch an, andernfalls kann nicht garantiert werden, dass es noch einen Kurs gibt der für deine Ausbildungsstufe geeignet ist.

 

Wenn mein SR-Partner schon länger Schiedsrichter ist und ich erst beginne, können wir trotzdem denselben Kurs besuchen?

Nein. Die Kursstufe ist auf das Wissen und die Erfahrung eines Schiedsrichters abgestimmt und wird nicht der Qualifikationsstufe angepasst.

 

Wie oft muss ich einen Kurs besuchen und gibt es immer eine Prüfung?

Mindestens einmal pro Jahr: Kursumfang Stufe Basiskurs (BK) 1.5 Tage, Stufe Vertiefungskurs (VK) 1 Tag und Stufe Ergänzungskurs (EK) 0.5 Tage. Eine eigentliche Regelprüfung gibt es nicht mehr, du musst allerdings jeweils bis am 07.07. den Nachweis Regelwissen mit Micromate erbringen. Rechne dafür unbedingt genügend Zeit ein.

 

Was wenn ich den Nachweis Regelwissen nicht erbringe?

Wenn du den Nachweis bis zur Frist nicht geleistet hast, wirst du in der kommenden Saison nicht pfeifen können und zählst nicht zum Kontingent deines Vereins. 

Planung der Saison

An welchen Tagen habe ich Einsätze und wie kann ich sicherstellen, dass ich an bestimmten Daten keine Einsätze habe?

Schiedsrichter mit der Qualifikation R6-R7 werden schwerpunktmässig samstags eingeteilt.

Schiedsrichter mit der Qualifikation R5-R3 sowie G5 werden schwerpunktmässig sonntags eingeteilt.

Schiedsrichter mit der Qualifikation G4 können am freitagabend, sowie samstags oder sonntags Einsätze haben.

Pro Saisonhälfte können (Ende Juli und Ende September) im Portal eine begrenzte Anzahl an Streichdaten eingegeben werden (SRRW7 - Einsatzbedingungen für Schiedsrichter) An diesen Daten wirst du als Schiedsrichter nicht eingeteilt. Pro Schiedsrichterpaar müssen die Streichdaten nur einmal gemeinsam eingegeben werden, da die Streichdaten automatisch für das Schiedsrichterpaar gelten.

 

Zum Portal

Nach Ablauf der Eingabefrist für Streichdaten, erhalten alle Schiedsrichter ab Mitte August einen provisorischen Einsatzplan. Diesen gilt es zu prüfen.

 

Was bedeutet meine Qualifikation in der Nachricht zur Meldung der Streichdaten?

Dabei handelt es sich um deine Qualifikation, welche dir der Qualifikationsausschuss für die nächste Saison angedacht hat. Falls du mit dieser nicht zufrieden bist, kannst du eine E-Mail an sr-services@swissunihockey.ch schreiben, in welcher du die Gründe warum du gerne auf einer tieferen oder deine Motivation warum du auf einer höheren Stufe pfeifen möchtest nennen. Wenn du bereits eine Observation hattest, empfehlen wir dir das Beurteilungsformular beizulegen.

Wenn du alles an swiss unihockey geschickt hast, leitet es die Geschäftsstelle an die zuständige Stelle weiter. Eine Antwort erhälst du spätestens mit dem provisorischen Einsatzplan zusammen.

 

Was kann ich tun wenn ich im provisorischen Einsatzplan Daten zugewiesen wurde, an denen ich verhindert bin, jedoch nicht genügend Streichdaten zur Verfügung hatte, um diese zu streichen?

Nach Erhalt des provisorischen Einsatzplanes, hast du 10 Tage Zeit, um das Einspracheformular an die Geschäftsstelle von swiss unihockey zu schicken.

 

Bis wann muss ich meine Einsprache einreichen?

Einsprachen müssen gemäss SRR Abs. 8; Art. 8.3 innerhalb von 10 Tagen ab erhalt des Einsatzplanes schriftlich erhoben werden. (wenn die Streichdaten nicht termingerecht und/oder korrekt erfasst wurden, verfällt das Anrecht auf Einsprache). 

Beispiel: Wenn du den Plan am 21.08 erhalten hast, muss die Einsprache bis am 31.08 auf der GS eingetroffen sein

  

Zum Downloadcenter

 

Zu den Streichdaten

 

Wenn ich bereits meine maximale Anzahl an Streichdaten eingereicht habe, kann ich dennoch eine Einsprache einreichen wenn ich an einem mir zugeteilten Tag verhindert bin?

Jeder Schiedsrichter hat pro Saisonhälfte eine gewisse Anzahl an Streichdaten (SRR Art. 8.3) zur Verfügung. Diese darf nicht überschritten werden! Also ist die Antwort Nein.

Du kannst jedoch auf dem Antrag Ersatzdaten aufführen an welchen es dir möglich wäre einen Einsatz zu leisten. Umso mehr Daten du in diesem Abschnitt des Formulars angibst, desto grösser ist die Chance, dass die Einsatzplaner ein geeignetes Datum finden. Du hast auch die Möglichkeit ein vorher erfasstes Streichdatum aufzuschreiben und es so frei zu geben. Den Einsatzplanern erleichterst du somit das finden eines Ersatzdatums und für dich ist es eher möglich, dass dein Änderungswunsch berücksichtigt werden kann.

 

Ich kann auch den von den Einsatzplanern vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen, was kann ich nun tun?

In diesem Fall liegt die Verantwortung bei dir. Die Einsatzplaner werden dir mitteilen, dass du die Einsprachefrist abwarten musst um den definitiven Einsatzplan zu erhalten und dann einen Ersatzschiedsrichter mittels dem „Antragsformular Schiedsrichter-Abtausch“ anzumelden. Bedenke beim Abtauschen, dass du die Mindestanzahl an Einsätzen leisten musst um das Kontingent zu erfüllen.

Das Dokument zum Schiedsrichter-Abtausch findest du auf der Website unter nachstehendem Link unter der Kategorie Schiedsrichter:

 

Zum Downloadcenter

 

Was muss ich tun, damit ich nicht das Team pfeifen muss welches ich coache oder in welchem meine Freunde spielen?

Du kannst eine E-Mail an sr-services@swissunihockey.ch senden und uns deine Verbundenheiten zu einzelnen Teams oder Vereinen mitteilen. Wichtig: Automatisch gesperrt bist du nur für den Verein für welchen du als Schiedsrichter eingetragen bist, nicht aber für den Verein bei welchem du als Spieler lizenziert bist.

Während der Saison

Wie erfahre ich wann und wo ich einen Einsatz habe?

Du erhältst jeweils zwei Wochen im Voraus die Mitteilung, ob du an dem jeweiligen Wochenende entweder einen Schiedsrichtereinsatz, Ersatzeinsatz oder keinen Einsatz hast. Wenn du einen fixen Einsatz hast, findest du im Anhang des E-Mails das Aufgebot mit allen nötigen Informationen.

 

Ich habe einen Einsatz in einem fremdsprachigen Ort oder pfeife ein Team das nicht deutsch spricht, wie verständige ich mich mit den Teams?

Für diesen Fall haben wir dir eine Liste mit den wichtisten Unihockeybegriffen in Deutsch, Französisch und Italienisch erstellt.

 

Was muss ich tun, wenn ich kein Aufgebot erhalten habe?

Wenn du bis fünf Tage vor deinem Einsatz kein Aufgebot erhalten hast, bist du verpflichtet dich bei deinem Einsatzleiter zu melden.

 

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich als Ersatz aufgeboten werde?

Da man im Voraus nicht wissen kann, wo ein Schiedsrichter ausfällt und welche Qualifikation dieser haben wird, ist es wichtig, dass du deinen Ersatzeinsatz genauso ernst nimmst wie deine fixen Einsätze. Als Ersatzschiedsrichter kannst du bis um 18:00 Uhr des Vortages schriftlich oder telefonisch aufgeboten werden. Ein Nichtbefolgen des Ersatzaufgebotes wird gleich wie das Nichtbefolgen eines fixen Aufgebotes geahndet (TGB Abschnitt 8, Art. 8.2, Abs. 2, Nichtbefolgen eines Aufgebots).

 

Was wenn ich aus einem der folgenden Gründe (SRR Abschnitt 10, Artikel 10.2) am Wochenende meines Einsatztages verhindert bin?

  • Krankheit oder Unfall
  • Schwangerschaft
  • Militärdienst am Einsatztag
  • Amtliche Vorladungen
  • Todesfälle im engeren Verwandtenkreis (eigene Kinder, Lebenspartner, Geschwister, Eltern oder Grosseltern, Taufpate), die weniger als 14 Tage vor dem Einsatzdatum eintreten.

Sollte einer dieser Fälle eintreten, bitten wir dich dies schnellstmöglich deinen Einsatzleitern zu melden, damit Ersatz aufgeboten werden kann. Es muss in jedem Fall innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Aufgebotstermin eine Bestätigung an sr-services@swissunihockey.ch nachgeliefert werden. Geschieht dies nicht, wird der Vorfall dem Disziplinarrichter weitergeleitet und hat eine Busse – analog zu „Nichtbefolgen des Aufgebots“- zur Folge (TGB Abschnitt 8, Art. 8.2, Abs. 2, Nichtbefolgen eines Aufgebots).

 

Wie muss ich vorgehen, wenn ich meinen Einsatz aus einem anderen Grund nicht leisten kann?

Kannst du deinem Aufgebot aus einem anderen als der oben genannten Gründen nicht nachkommen, bist du selbst für die Organisation zuständig. Die Einsätze können mit anderen, mind. gleich qualifizierten, Schiedsrichtern abgetauscht werden. Die Kontaktdaten anderer Schiedsrichter sind im SR-Adressbuch des Portals zu finden. Des Weitern gibt es eine Liste mit Schiedsrichtern welche gerne mehr Einsätze leisten möchten und angefragt werden können. Es empfiehlt sich möglichst früh für Ersatz zu suchen. Achtung: Einsätze welche du abtauschst zählen nicht zu deinen effektiv geleisteten Einsätzen.

 

 Zum Portal

 Zur schiedsrichterausbildung.ch

 

Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich meine Einsätze nicht oder fehlerhaft leiste?

Wenn der Einsatz gar nicht geleistet wird, hat dies eine Busse gemäss TGB Abschnitt 8, Art. 8.2, Abs. 2, Nichtbefolgen eines Aufgebots zur Folge. Zu spätes Erscheinen wird ebenfalls geahndet (TGB Abschnitt 8, Art. 8.2, Abs. 3, Zu spätes Erscheinen). Bei mehrmaligem Nichtbefolgen des Aufgebots wirst du als Schiedsrichter deines Amtes enthoben. Es empfiehlt sich in jedem Fall sich bei der Geschäftsstelle zu melden und deine Einsatzleiter über das Versäumnis zu informieren.

 

Wie viele Einsätze muss ich leisten, damit das Kontingent für den Verein erfüllt ist?

In den Weisungen des Schiedsrichterreglements (SRRW7 - Einsatzbedingungen für Schiedsrichter) sind die Einsatzbedingungen detailliert beschrieben. Es müssen mindestens zwei Einsätze pro Saisonhälfte geleistet werden, die maximale Einsatzzahl ist abhängig von der Saisonhälfte sowie der Qualifikationsstufe des Schiedsrichters.

 

Wie komme ich zu mehr Einsätzen, wenn ich noch zusätzliche Einsätze leisten muss, um das Kontingent zu erfüllen oder ich gerne noch weitere Einsätze leisten möchte?

Meisterschaftsspiele ohne Schiedsrichter werden im Portal oder auf der Website angezeigt (siehe untenstehende Links)

Du kannst dich aber auch auf der Liste freiwilliger SR-Einsätze auf schiedsrichterausbildung.ch eintragen:

Zum Portal

Zu Spiele ohne Schiedsrichter

Zur schiedsrichterausbildung.ch

 

Ich weiss nicht, ob ich mich auf ein bestimmtes Spiel bewerben kann. Wie lauten die Voraussetzungen?

  • es dürfen keine Spiele des eigenen Vereins geleitet werden.
  • es darf keine Verbundenheit zu den spielenden Teams bestehen.
  • die Mindestanforderungen bezüglich der Qualifikation müssen erfüllt sein. Welche Qualifikation für welche Liga zugelassen ist findest du im Schiedsrichterreglement unter den Weisungen (SRRW5 – Qualifikationen und Bedingungen für die Spielleitung).

 

Wenn ich mich als erstes bewerbe, ist es sicher, dass ich dieses Spiel übernehmen kann?

Die Verteilung der Spiele erfolgt nicht durch „First come – Frist serve“ sondern nach folgenden Kriterien.

  • Qualifikation
  • Erfüllung des Kontigents
  • Distanz des Wohnorts zum Spielort zu.

 

Wie ist das Vorgehen, nachdem ich mich auf ein Spiel beworben habe?

  • Bewerbung durch SR
  • Sammlung der Bewerbungen durch Geschäftsstelle
  • Verteilung der Einsätze mit besten Rahmenbedingungen (Qualifikation, Erfüllung Anzahl Mindesteinsätze, Verbundenheiten, Anreiseweg usw.)
  • Absage an SR bei welchen die Bewerbung nicht berücksichtigt worden ist
  • Versand des Aufgebotes an ausgewählten SR

Unser Ziel ist es, dass du möglichst früh über den Einsatz informiert wirst. Leider können wir jedoch nicht garantieren, dass du in jedem Fall die Informationen frühzeitig erhältst.

 

Ich habe mich auf ein Spiel beworben. Ist dies verbindlich, wenn ja, wie muss ich bei Abwesenheiten oder allfälligen Änderungen vorgehen bevor die Bewerbung bearbeitet wurde?

Falls du dich auf ein Spiel beworben hast, gehen wir davon aus, dass du an diesem Tag auch das Spiel leiten kannst. Abwesenheiten und allfällige Änderungen bezüglich deiner Bewerbung sind uns umgehend zu melden. Das Aufgebot, welches du erhältst ist ein offizielles und untersteht den gleichen Regeln wie Aufgebote für Spiele die du bereits von uns zugeteilt erhalten hast.

 

Was muss ich tun wenn ich ambitioniert und/oder motiviert bin und gerne auf höherer Stufe pfeifen möchte?

Melde dich über sr-services@swissunihockey.ch, deine Einsatzleiter leiten deinen Wunsch gerne der Observation und den Teamleitern höherer Stufen weiter.

 

Was ist die Pikettstelle?

Die Pikettstelle bearbeitet kurzfristige Abwesenheiten und dient zur Sicherstellung, dass alle Spiele mit Schiedsrichtern besetzt sind.

 

Wann wende ich mich an die Pikettstelle und wann ist sie die falsche Anlaufstelle?

Du darfst dich bei unvorhergesehenen, kurzfristigen und offiziellen (gemäss SRR 10.2) Abwesenheiten bei der Pikettstelle melden. Sie ist am Samstag von 15:00 – 17:00 Uhr über die Nummer 031 330 24 40 erreichbar. Sie ist zuständig für die Qualifikationsstufen R3-R7 und G4/G5. Alle restlichen Qualistufen werden durch die Einsatzleiter der jeweiligen Stufe bearbeitet.

Die Pikettstelle bearbeitet keine Schiedsrichter-Abtauschgesuche oder Gesuche bei längerfristiger Abwesenheit.

 

Was wenn ich bereits vor Freitag weiss, dass ich einen Einsatz nicht leisten kann?

Du kannst in diesem Fall noch einen Schiedsrichter-Abtausch vollziehen. Der/Die Abtauschpartner müssen jedoch von dir selbstständig organisiert werden. Das Formular muss vollständig ausgefüllt bis 12:00 Uhr am Donnerstag vor dem Spieltag auf der Geschäftsstelle von swiss unihockey eingetroffen sein.

 

Ich kenne meine Abwesenheit/Verhinderung an einem Samstags- und/oder Sonntagseinsatz vor Freitag 15:00 Uhr.

Melde dich sofort telefonisch bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey (031 330 24 40). Bedenke jedoch, dass auch für kurzfristige Abwesenheiten nur die offiziellen Entschuldigungsgründe gemäss SRR Abschnitt 10 – Verhinderung, Art. 10.2 akzeptiert werden können. Zwingend muss, wie bei allen Abwesenheiten, eine Bestätigung (SRR Abschnitt 10 – Verhinderung, Art. 10.4) fünf Tage nach der Abwesenheit bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey eintreffen.

Ersatzaufgebote, welchen nicht Folge geleistet wird, werden gemäss TGB Abschnitt 8 - Bussen, Strafen Artikel 8.2 gebüsst.

 

Ich kenne meine Abwesenheit/Verhinderung an für einen Samstagseinsatz erst am Freitag nach 15:00 Uhr.

Melde dich sofort telefonisch beim Organisator des Turniers/Spiels ab. Die Telefonnummer findest du auf dem Schiedsrichteraufgebot . Nachdem du dich beim Organisator abgemeldet hast, melde dich bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey. Am Freitag sind wir bis 17:00 Uhr über 031 330 24 40 telefonisch erreichbar. Nach 17:00 meldest du dich telefonisch am ersten Arbeitstag nach deinem Einsatz auf der Geschäftsstelle. Dann werden dir die Schritte erläutert die du nun einleiten musst. Darunter fällt auch die Einreichung eines Dokuments welches deine Abwesenheit gemäss SRR Art. 10.2 und 10.4 belegt.

 

Ich kenne meine Abwesenheit/Verhinderung an für einen Sonntagseinsatz erst am Freitag nach 15:00 Uhr.

Melde dich sofort telefonisch bei der Pikettstelle von swiss unihockey. Sie ist samstags von 15:00 – 17:00 Uhr erreichbar und bearbeitet kurzfristige Abwesenheiten. Die Pikettstelle wird dir die weiteren Schritte erläutern und einen Ersatzschiedsrichter aufbieten.

 

Ich kenne meine Abwesenheit/Verhinderung an für einen Samstags- und/oder Sonntagseinsatz erst am Tag der Spiel-/Turnierdurchführung.

Melde dich sofort telefonisch beim Organisator des Turniers/Spiels ab. Die Telefonnummer findest du auf dem Schiedsrichteraufgebot . Nachdem du dich beim Organisator abgemeldet hast, melde dich am ersten Arbeitstag nach dem Einsatz bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey. Dann werden dir die Schritte erläutert die du nun einleiten musst. Darunter fällt auch die Einreichung eines Dokuments welches deine Abwesenheit gemäss SRR Art. 10.2 und 10.4 belegt.

Eine tabellarische Darstelung findest du in den Weisungen SRRW8 – Verhalten bei Verhinderung unter der Ziffer 3 auf Seite 43 und 44.

 

Was sind offizielle Entschuldigunggründe? (SRR Abschnitt 10, Artikel 10.2)

  • Krankheit oder Unfall
  • Schwangerschaft
  • Militärdienst am Einsatztag
  • Amtliche Vorladungen
  • Todesfälle im engeren Verwandtenkreis (eigene Kinder, Lebenspartner, Geschwister, Eltern oder Grosseltern, Taufpate), die weniger als 14 Tage vor dem Einsatzdatum eintreten.

 

Nach der Saison

Was wenn ich zurücktreten möchte?

Sende das ausgefüllte und unterschriebene Rücktrittsformular per Post jeweils bis am 1. März an sr-services@swissunihockey.ch.

 

Was wenn ich ein Jahr aussetzen möchte?

In diesem Fall kannst du dich für ein Jahr dispensieren lassen. Dies ermöglicht dir, dich im darauffolgenden Jahr wieder für einen Schiedsrichterkurs anzumelden. Eine erneute Anmeldung als Schiedsrichter ist somit hinfällig. Eingabefrist ist der 1. März. Wird das Formular nicht fristgerecht eingereicht, wird eine Gebühr erhoben. 

 

Was wenn ich meinen Verein weiterhin als Schiedsrichter unterstützen, aber keine fixen Einsätze mehr leisten möchte(Backup-Schiedsrichter)?

Du kannst Back-up Schiedsrichter werden. Dies ist nur mit Qualifikation R3/R4 bzw. G4 möglich. Beachte, dass du als Back-up Schiedsrichter nicht zum Kontingent zählst. Falls du einen Wechsel zum Back-up Schiedsrichter in Betracht ziehst, besprich dies mit deinem Verein und teile es uns mit dem aufgefüllten Formular fristgerecht mit.

 

Was wenn ich für einen anderen Verein pfeifen möchte?

ACHTUNG: Dazu benötigst du das vollständig ausgefüllte Formular (Schiedsrichtertransfer), inklusive den Unterschriften des neuen sowie alten Vereins. Eingabefrist ist der 1. März. Wird das Formular nicht fristgerecht eingereicht, wird eine Gebühr erhoben. 

 

Was wenn ich neu auf dem Klein- bzw. Grossfeld pfeifen möchte?

Um auf das Grossfeld zu wechseln, musst du das entsprechende Formular ausfüllen und einen Umsteigerkurs GF besuchen.

 

Um auf das Kleinfeld zu wechseln, musst du das Formular ausfüllen und einsenden. Die Teamleitung wird dir anschliessend die Kleinfeldkurse auf deinem Portal aufschalten, damit du dich entsprechend anmelden kannst.

 

Was wenn ich Observer werden möchte?

Um Observer zu werden, musst du erst dein Interesse via Formular bekunden. Die Teamleitung Observation KF/GF wird anschliessend entscheiden, ob du als Observer infrage kommst. Es wird vorausgesetzt, dass du bereits drei Jahre als Schiedsrichter tätig warst.

 

Was bedeutet meine Qualifikation?

Welche Liga du mit deiner Qualifikation pfeifen kannst, ist in den Weisungen des Schiedsrichterreglements (SRRW5 - Qualifikationen und Bedinungen für die Spielleitung) festegehalten. Für wieviele Einsätze du maximal aufgeboten werden kannst, findest du in den Weisungen SRRW7 - Einsatzbedingungen für Schiedsrichter. Dort findest du auch die Anzahl Streichdaten welche du deiner Qualifikation entsprechend beziehen darfst.

 

Was wenn ich mit meiner Qualifikation nicht zufrieden bin?

Melde dich über sr-services@swissunihockey.ch. Wir leiten deinen Wunsch der entsprechenden Stelle weiter. Der Qualifikationsausschuss entscheidet dann über deine Qualifikation. Diese wird dir anschliessend per E-Mail mitgeteilt.

 

Was mache ich wenn ich eine Frist verpasst habe?

Melde dich schnellstmöglich bei deiner Teamleitung. Für das Nichteinhalten von Fristen werden Gebühren erhoben (TGB Abschnitt 9, Artikel 9.1, Abs. 1, Nichteinhaltung von Fristen). In den meisten Fällen kannst du dich noch anmelden oder Formulare nachreichen.

 

Du findest sämtliche Formulare im Downloadcenter.

Zum Downloadcenter

 

Sponsoren und Partner

Hauptpartnerin

Mobiliar

Partnerin

Concordia

Partner

LIDL

Partner

Fat Pipe

Partner

Toyota Schweiz

Ausrüster

Sau.ch

Supplier

Gast

Supplier

isostar

Charity Partner

Unihockey für Strassenkinder

Medienpartner

Unihockey.ch

Mitglied von

Swiss Olympic Mitglied

Mitglied von

IFF

Nationaler Sportförderer

Swisslos - Loterie Romande