Abfrage Rücktritts- und Dispensationsgesuche

Dienstleistung 

Die Schiedsrichterkommission stellt ab sofort eine neue Dienstleistung zur Verfügung. Jeder Schiedsrichter und Verein kann selber überprüfen, ob sein(e) Rücktrittsgesuch(e) oder sein(e) Dispensationsgesuch(e) korrekt eingereicht und angenommen wurde(n).

Rücktritts- und Dispensationsgesuche müssen bis spätestens am 01.03.2011 (Datum Poststempel) an die Geschäftsstelle geschickt werden. Es werden keine verspätet eingereichte Gesuche bearbeitet.

Schiedsrichter Dispensationsgesuche müssen in Briefform mit Unterschrift des Vereinspräsidenten eingereicht werden. Es gibt dazu kein Formular.

 

Bestätigung

Alle termingerecht eingegangenen Rücktritts-und Dispensationsgesuche wurden von der Geschäftsstelle erfasst und sind im Online im Portal im Schiedsrichter-Adressbuch im Feld "Status" ersichtlich.

zur Abfrage von SR-Adressen und Status von Rücktritts- und Dispensationsgesuchen

Die Schiedrichterkommission bestätigt keine Rücktritts- oder Dispensationsgesuche schriftlich und beantwortet in diesem Zusammenhang auch keine (telefonischen) Anfragen mehr.

Daniel Bitterli
SK, Leiter Ressort Services
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