Events
FAQ
Regionalliga
Übersicht über die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Regionalliga.
Was ist die Regionalliga?
Die Regionalliga (Abk.: RL) ist eine der beiden Abteilungen von Swiss Unihockey. Die andere Abteilung ist die Nationalliga. Alle Vereine von Swiss Unihockey werden gemäss dem höchstklassierten Team entweder der National- oder der Regionalliga zugeteilt. Spielt das höchstklassierten Team eines Vereins also in einer der Nationalligen der Damen oder Herren, so ist dieser Verein automatisch Mitglied der Nationalliga, ansonsten eben der Regionalliga. Die beiden Abteilungen sind im Verband politisch gleichberechtigt und somit auch gleichgewichtet. Die Aufgaben der Regionalliga sind:
- Förderung und Organisation des Unihockeysports im Bereich des regionalen Leistungs- und Breitensports
- Rolle Bindeglied Verein - Regionalliga - SUHV
- Wahrung und Vertretung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem SUHV, seinen Organen und gegebenenfalls Dritten
Was sind die Regionen?
Die Regionalliga ist in sieben Regionen (Abk.: REG) gegliedert. Dabei wurden sprachliche und geographische Aspekte berücksichtigt. So bildet z.B. die Romandie eine eigene Region genau so wie das Tessin. Jede Region verfügt über einen Vorstand, der mindestens aus einem Präsidenten und maximal 2 weiteren Vorstandsmitgliedern besteht. Die Regionen sind das organisatorische, strukturelle und politische Bindeglied zwischen den Vereinen, welche in der entsprechenden Region eingeteilt sind, und der Regionalliga als Abteilung sowie speziell der Regionalliga-Präsidentenkonferenz. Unter Berücksichtigung von Sprach- und Kantonsgrenzen gelten folgende Regionen:
Region I (West): BE franz., GE, JU franz., FR franz., NE, VD, VS franz. Region II (Bern): BE deutsch, JU deutsch, FR deutsch, VS deutsch Region III (Nord): AG, BL, BS, SO Region IV (Zentral): LU, NW, OW, SZ, UR, ZG Region V (Zürich): SH, ZH Region VI (Ost): AI, AR, FL, GL, GR deutsch, SG, TG Region VII (Süd): GR ital., TI
Was ist die Regionalliga-Präsidentenkonferenz?
Die Regionalliga-Präsidentenkonferenz (Abk.: RLPK) ist nach den Mitgliederversammlungen das wichtigste Organ der Regionalliga. Wenn die Vereine als Souverän oder Parlament (Mitgliederversammlungen) der Regionalliga bezeichnet werden können, so ist die Regionalliga-Präsidentenkonferenz quasi ihre "Regierung". Die Vereine werden darin durch die an den Mitgliederversammlungen gewählten Vorstände der Regionen repräsentiert. In der Regel geschieht dies durch den jeweiligen Präsidenten. Die Präsidenten der Regionen bilden also zusammen mit dem Präsidenten der Abteilung Regionalliga die Regionalliga-Präsidentenkonferenz. Entscheidungen werden in diesem Gremium mit einfacher Mehrheit gefällt, wobei jedes Mitglied über eine Stimme verfügt. Stichentscheide fallen dem Präsidenten der Regionalliga zu. Gemäss Reglement muss sich die Regionalliga-Präsidentenkonferenz mindestens zwei Mal pro Jahr auf Einladung des Präsidenten der Regionalliga versammeln, in jedem Fall aber vor den halbjährlichen Verbandsratssitzungen. Aufgrund des tatsächlichen Arbeitspensums dieses Gremiums finden in der Regel aber monatliche Sitzungen statt. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Regionalliga-Präsidentenkonferenz sind im folgenden kurz aufgelistet (Auszug aus dem Regionalliga-Reglement):
- Beschlussfassung über Umteilung von Vereinen (auf deren Antrag) in eine andere (bestehende) Region
- Beschlussfassung über Verwendung der finanziellen Mittel der Regionalliga
- Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Änderung des Regionalliga-Reglements an den ZV
- Beratung über Vernehmlassungen von Reglementen des SUHV
- Vorberatung der Geschäfte der DV im Hinblick auf den Verbandsrat
- Wahl des Regionalliga-Präsidenten (und Vertreter der Regionalliga im ZV SUHV)
- Wahl des Regionalliga-Vizepräsidenten (und Vertreter des Regionalliga-Präsidenten)
- Wahl der Vertreter der Regionalliga in den Verbandsrat
- Beschlussfassung über Geschäfte, die der Regionalliga-Präsidentenkonferenz bzw. der Regionalliga zugewiesen werden oder ihr aufgrund der Statuten des SUHV zustehen
Die Regionalliga-Präsidentenkonferenz beschliesst abschliessend auch über die folgenden Rahmenbedingungen des Meisterschaftsbetriebes in der Herren 1. und 2. Liga Grossfeld sowie Damen 1. Liga Grossfeld:
- Modus Regular Season
- Auf- und Abstiegsmodus zwischen Herren 1. und 2. Liga (nicht jedoch über Auf-/Abstieg an sich)
- Rahmendaten
- Spieltage
- Anspielzeiten
- Spieldatenplan
- Spielplan
- LineUp
Darüber hinaus nehmen einzelne Präsidenten der Regionen für die Regionalliga-Präsidentenkonferenz auch Einsitz in andere Gremien des Verbands wie z.B. dem Kontrollausschuss, der Finanzkommission usw. und übernehmen innerhalb der Regionalliga-Präsidentenkonferenz spezifische Aufgaben wie z.B. die Begleitung und Durchführung von Projekten oder die Betreuung der Internetseiten der Regionalliga etc.
Was sind regionale Vorstände?
Jeder Region steht ein regionaler Vorstand vor. Dieser besteht aus mindestens einem Präsidenten und maximal zwei weiteren Mitgliedern, welche an den alle zwei Jahre im Vorfeld der Delegiertenversammlung von Swiss Unihockey stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlungen der Regionen gewählt werden. Er konstituiert sich selbst. Die regionalen Vorstände vertreten die Interessen und Bedürfnisse ihrer Vereine in der Regionalliga-Präsidentenkonferenz, in der sie ihr Stimm- und Meinungsäusserungsrecht gleichberechtigt mit den anderen Regionen ausüben. Sie nehmen insbesondere die Meinungen und Anliegen ihrer Vereine auf, bündeln und kanalisieren diese, und bringen sie in den einzelnen Gremien, hauptsächlich in der Regionalliga-Präsidentenkonferenz ein. Gleichzeitig tragen sie Beschlüsse, Informationen und Anfragen der Regionalliga-Präsidentenkonferenz und anderer Gremien zu den Vereinen. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Regionalliga-Präsidentenkonferenz sind im folgenden kurz aufgelistet (Auszug aus dem Regionalliga-Reglement):
- Der Vorstand der Region ist das ausführende Organ. Er leitet die Region und vertritt diese gegen aussen.
- Der Vorstand der Region erledigt sämtliche Geschäfte, die nicht einem anderen Organ des SUHV oder der Regionalliga zugeteilt sind.
- Der Vorstand der Region entsendet einen Vertreter an die Regionalliga-Präsidentenkonferenz.
Die Vorstände, in der Regel der Präsident, nehmen im Rahmen der Regionalliga-Präsidentenkonferenz weitere Funktionen in anderen Gremien des Verbands wahr oder üben solche auch innerhalb des Gremiums aus.
