Informationen
Auszug aus Schiedsrichterreglement „Weisung Schiedsrichterausrüstung SRRW4"
Kommunikationsmittel:
Die Schiedsrichter der Grossfeldstufe können selbstständig über den Einsatz eines internen Kommunikationssystems entscheiden.
Die Beschaffung liegt bei den Schiedsrichtern und ist freiwillig.
Die Schiedsrichterkommission von swiss unihockey publiziert eine Liste der zulässigen Kommunikationssysteme. Andere Systeme müssen vorgängig von der Schiedsrichterkommission geprüft und zugelassen werden.