Der 24-jährige Unihockeyaner Peter Lastik wurde wegen versuchter Anwendung der verbotenen Substanz Dehydrochlormethyltestosteron (80 Tabletten Turinabol) des Dopings schuldig erklärt. Der Verstoss gegen die Antidoping-Bestimmungen gründet auf einer an ihn adressierten postalischen Sendung. Diese wurde durch das Zollinspektorat Zürich abgefangen und anschliessend Antidoping Schweiz weitergeleitet.
Peter Lastik ist von der DK verurteilt worden:
1. zu einer Sperre von zwei Jahren, beginnend ab dem 28. April 2015;
2. zur Bezahlung einer Parteientschädigung an Antidoping Schweiz in der Höhe von 500 Franken;
3. zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von 800 Franken.
Die Urteile können innerhalb von 21 Tagen nach schriftlicher Eröffnung beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Berufung angefochten werden. Berechtigt zur Berufung sind die Athleten, Antidoping Schweiz sowie die betroffenen Verbände und die WADA.
Bei Fragen zum Thema Doping gibt der Dopingverantwortliche von swiss unihockey, Silvio Tedaldi, gerne Auskunft: antidoping@swissunihockey.ch.
Text: Antidoping Schweiz