Seit die SUVA ihre Praxis bei Sportunfällen verschärft hat, kann eine fehlende Unfallversicherung für Unihockey-Vereine zum Stolperstein werden. Das neue Factsheet von swiss unihockey klärt, für wen eine Versicherung obligatorisch ist.
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) hat Mitte des letzten Jahres ihre Praxis verschärft. Während die SUVA früher alle Heilungs- und Wiedereingliederungskosten sowie allfällige Taggelder von Sportlern übernahm, die während ihrer sportlichen Tätigkeit verunfallten, wurde diese Praxis nun angepasst: Die SUVA untersucht systematisch, ob der Verein selbst eine obligatorische Unfallversicherung für den verunfallten Sportler hätte abschliessen müssen.
Dies ist dann der Fall, wenn der Verein mindestens einem Mitarbeiter (Funktionär/in, Trainer/in, Spieler/in) einen versicherungspflichtigen Lohn, Spesen oder Prämien von mehr als CHF 2'300 pro Jahr auszahlt. Trifft dies zu, wird der Sportverein zwangsweise nachträglich versichert, was wegen allfälligen Strafzahlungen erhebliche Kostenfolgen verursachen kann.
Obwohl diese Pflicht seit Jahren besteht, haben bis heute viele Sportvereine keine obligatorische Unfallversicherung abgeschlossen. Die Sportvereine sind deshalb dringend aufgefordert, sich mit der Thematik der Unfallversicherung für Funktionäre, Trainer und Spieler zu befassen.