Kontingentserfüllung
Gemäss SSR Art. 2.5 wird deine Tätigkeit als Instruktor*in dem Schiedsrichterkontingent KF oder GF deines Vereins angerechnet. Du kannst jedoch gemäss SRR Art. 2.7.3 nur einmal zur Erfüllung des Kontingents gezählt werden: Bist du also Instruktor*in und Schiedsrichter*in, erfüllst du trotzdem nur ein Kontingent.
Damit du das Kontingent als Instruktor*in erfüllst, musst du mindestens 6 Einsätze pro Jahr leisten. Falls du die Mindestanzahl durch die Instruktorentätigkeit nicht erreichen kannst, nimm bitte Kontakt dem Einsatzleiter auf. Gemäss SRR 8.6.2 kannst du auch Einsätze als Referee Coach übernehmen und deine Kontingentspflicht so erfüllen.
Achtung: Es wird von allen Instruktor*innen erwartet, dass Sie die Mindestzahl an Einsätzen leisten, auch wenn sie ihr Kontingent anderweitig erfüllen.