Anmelden

Anforderungen G2-Schiedsrichter*innen

Kriterien

Commitment / Haltung

Als Mitglied im G2-Spielleitungsteam setzt du dich für interessanten Unihockeysport ein.

  • Du verstehst deine Aufgabe als Dienstleistung am Sport.
  • Du willst das Amt Schiedsrichter*in G2 mit der nötigen Gewissheit und Priorität ausüben.
  • Du bist offen gegenüber positiver Kritik und willst dich weiterentwickeln.
  • Du arbeitest eng mit den Team-Staffs zusammen. 

Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G2 bilden mit der Observation OG2 ein Team und unterstützen einander vorbehaltlos.

  • Austausch bei Spielbesuchen.
  • Austausch im G2-Team der swissunihockey-Academy.
  • Die Informationen auf der G2-Seite kennen und via Teamleitung G2 zur Teambildung beitragen. 

 

Teilnahme an Ausbildungsanlässen

Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G2 müssen am jährlich durchgeführten ganztägigen SR-Kurs teilnehmen. Bei begründeten Abwesenheiten werden im Sinne der Ausbildung und der Fairness Ersatzanforderungen definiert. 

 

Gemischte Einsätze

Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G2 sind offen gegenüber gemischten SR-Einsätzen und nutzen diese für die persönliche Weiterentwicklung. 

 

Selbstständige Weiterbildung

Von Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G2 wird erwartet, dass sie sich konstant selbstständig weiterbilden durch

  • Leitung von Trainingsspielen.
  • Beobachtung und Erfahrungsaustausch mit anderen Schiedsrichter*innen.
  • Austausch im G2-Team in der swissunihockey-Academy.


Die Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G2 organisieren die Saisonvorbereitung und Cupeinsätze selbstständig und/oder in Trainingsgruppen. 

 

Einsatzverfügbarkeit 

  • Von Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G2 wird erwartet, dass sie an 60% der Tage, an denen Meisterschafts- oder Cupspiele stattfinden, verfügbar sind. 
  • Von ambitionierten G2 Schiedsrichter*innen an 75% der Tage, an denen Meisterschaftsspiele stattfinden. 
  • G2-Schiedsrichter*innen stellen die Spielleitung für 486 Qualifikationsspielen von November bis Januar sicher. Das bedeutet bei 40 SR-Paaren durchschnittlich 12-15 Einsätze. Cup-Spiele sind hier nicht inkludiert. Für die Playoffs von Februar bis April wird von den Nominierten eine mindestens gleiche Verfügbarkeit wie bei den Teams erwartet. 

 

Sprachkenntnisse 

  • Die unihockey- und regeltechnischen Fachbegriffe in den Sprachen der Teams kennen und anwenden. Die Kurssprache ist Schriftdeutsch. 

 

Sportlichkeit 

  • Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G2 sollen über eine gute Grundkondition und Sprintfähigkeit, sowie über gute koordinative Fähigkeiten verfügen. Wird nicht überprüft. 
  • Von Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G2 wird erwartet, dass sie die Spielleitungen bei den Junioren U18A, den Juniorinnen U21A und der 1. Liga GF Männer entsprechend den Erwartungen des Sportes erfüllen. 
  • Regelmässiges Training, selbstständig oder in Trainingsgruppen, wird empfohlen. 

 

Reglementskenntnisse

Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G2 müssen über sehr gute Reglementskenntnisse verfügen.
Hierbei sind nicht nur die Spielregeln relevant, sondern auch die mit der Spielleitung verbundenen Weisungen (z.B. Materialzertifizierung, Lizenzkontrolle, Spielsekretariat, Rapportierung, etc.) 

  • Schiedsrichter*innen mit der Qualifikation G2 müssen beim obligatorischen Nachweis Regelwissen die Stufe 80% erfüllen.

Qualifikation

Über die Qualifikation von Schiedsrichter*innen entscheidet der Qualifikationsausschuss der Schiedsrichterkommission der entsprechenden Stufe.
 
Die SR-Qualifikation wird den Schiedsrichter*innen vor Saisonbeginn definitiv erteilt und berücksichtigt die Einstufungen durch die Observation sowie die Leistungen an den vorgegebenen Tests. Die Qualifikation kann während der Saison geändert werden.

Verhaltenskodex

Allgemeines Verhalten

  • Die Schiedsrichter*innen sind Verbandsvertreter und verhalten sich vorbildlich und verbandsloyal.
  • Die Schiedsrichter*innen stehen für einen doping- und suchtfreien Sport ein (insbesondere Verzicht auf Alkoholika und Tabakwaren am Einsatzort).
  • Die Schiedsrichter*innen unterstützen sich gegenseitig

 Kommunikation

  • Schiedsrichter*innen äussern sich nie negativ über SR-Leistungen von Kolleg*innen.
  • Schiedsrichter*innen geben nie Auskunft über zukünftige Einsatzaufgebote.
  • Schiedsrichter*innen sind zu sachlichen/konstruktiven Gesprächen bezüglich ihrer Leistung bereit.
  • Schiedsrichter*innen äussern sich gegenüber den Medien vorsichtig und überlegt. (bei Unklarheit Rücksprache mit SK)
  • Die Schiedsrichter*innen halten in der Kommunikation mit Verbands-internen sowie Verbands-externen Stellen den „Dienstweg“ ein, d.h. ihre erste Anlaufstelle ist stets die G2-Teamleitung.                                                                                                                          

Verhalten vor, während und nach dem Spiel

  • Die Schiedsrichter*innen treffen spätestens 75 Minuten vor Spielbeginn in der Halle ein.
  • Die Schiedsrichter*innen führen vor dem Spiel ein zeitgemässes Warm-up durch. Dieses findet im Freien und ausserhalb des Kontaktbereiches der Teams statt.
  • Die Schiedsrichter*innen bemühen sich den Spielfluss nicht zu hemmen. Sie halten Diskussionen während dem Spiel kurz.
  • Diskussionen in den Drittelspausen sowie nach dem Spiel werden im Garderobentrakt geführt.
  • Gespräche über die gezeigte Leistung werden frühstens 15 Minuten nach Spielende geführt.
  • Bei Ehrungen oder Pokalübergaben halten sich die Schiedsrichter*innen vor dem Spielsekretariat auf.            

Ausrüstung, Bekleidung

  • Der Trainingsanzug der Schiedsrichter*innen ist identischen und vereinsneutral.
  • Beim Meeting vor dem Spiel und beim Aufwärmen wird der Trainingsanzug getragen.
  • Beim Kontrollieren der Tore tragen die Schiedsrichter*innen die offiziellen SR-Tenues
  • Beim Einlauf der Teams tragen die Schiedsrichter*innen die offiziellen SR-Tenues
  • Während des Spiels tragen die Schiedsrichter die offiziellen SR-Tenues wobei sich diese in der Farbe deutlich von den Tenues der Teams unterscheiden müssen.
  • Bei Ehrungen oder Pokalübergaben im Anschluss an das Spiel tragen die Schiedsrichter*innen die offiziellen SR-Tenues

Kontroll- und Rapportierungspflichten

Die Kontroll- und Rapportierungspflichten sind in den E-Learnings festgehalten.

Entschädigungen

Es gelten die Tarife gemäss dem Reglement «Tarife, Gebühren, Bussen-Ordnung». Die aktuelle Ausgabe findet ihr im Downloadcenter auf der Homepage von swiss unihockey unter «Verband» im Bereich «Statuten/Strategie/Reglemente».

Auszahlung der SR-Entschädigung

  • G1/G2/G3-Schiedsrichter*innen erhalten die SR-Entschädigung für alle Spiele ausser für die Cupspiele von swiss unihockey (Ausnahme Cupfinal: Vom Organisator/swiss unihockey). Dazu verwenden sie das spezielle Abrechnungsformular für die Spiele G1/G2/G3 und stellen dieses der Geschäftsstelle von swiss unihockey monatlich zu (finanzen(at)swissunihockey.ch).
  • Bei Cupspielen muss der veranstaltende Verein den Schiedsrichter*innen die Spielleitungsentschädigung, die Reisespesen sowie die Verpflegungsentschädigung am Meeting vor dem Spiel bar ausbezahlen.
  • Ausnahme: Bei Cupspielen (Gross- und Kleinfeld) bis und mit 1/16-Final wird die SR-Entschädigung (Spielleitungsentschädigung, Reisespesen, Verpflegungsentschädigung) je zur Hälfte von beiden Teams bezahlt. Ab 1/8-Finals werden die gesamten Spesen vom Heimteam bezahlt (Cupfinal: Entschädigung ist vom Organisator/swiss unihockey mit separatem Spesenformular einzufordern).
  • Eine allfällige Übernachtungsentschädigung müssen die Schiedsrichter*innen vorgängig bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey beantragen und danach mit dem offiziellen Spesenformular geltend machen.
  • Der Verband ist ebenfalls zuständig für die Bezahlung der SR-Entschädigung für Trainingsspiele der Nationalteams und Regionalauswahlen.
  • Im Falle von kurzfristig ausgefallenen Spielen steht den Schiedsrichter*innen – sofern sie zum Spielort angereist sind – die normale SR-Entschädigung zu, d. h. als hätten die Spiele stattgefunden.
  • Auf dem Grossfeld gilt eine neue Handhabung zur Spesenabrechnung. Wenn G1-G3-Schiedsrichter*innen Spiele in Ligen leiten, die nicht zu den Qualistufen G1-G3 gehören, werden die Spesen direkt beim Veranstalter und nicht via Spesenformular abgerechnet. Diese Änderung wird also nur dann relevant, wenn Schiedsrichter*innen Spiele der Breitenstufen übernehmen.

 

Administratives

  • Erhält ein*e Schiedsrichter*in im Kalenderjahr mehr als CHF 2'300.— (SR-Entschädigung), werden AHV + ALV abgerechnet. Diese Sozialabzüge übernimmt swiss unihockey.
  • Im Lohnausweis werden CHF 400.- als Pauschalspesen ausgewiesen
  • Jede*r Schiedsrichter*in verwendet das spezielle Abrechnungsformular (Excel) und sendet dieses 1x pro Monat (bis spätestens dem 20.) ausgefüllt per Mail an: finanzen(at)swissunihockey.ch
  • Da swiss unihockey das Rechnungsjahr Ende Jahr abschliesst, darf nicht jahresübergreifend
    abgerechnet werden, d.h. Einsätze von verschiedenen Jahren dürfen nicht mit dem gleichen Blatt
    eingereicht werden.
  • Sämtliche Spesen eines Jahres müssen nach dem letzten Einsatz des Kalenderjahres (spätestens bis am 20. Dezember) eingereicht werden.

Sponsoren und Partner

Hauptpartnerin

Mobiliar

Partnerin

Concordia

Partner

LIDL

Partner

Fat Pipe

Partner

Toyota Schweiz

Ausrüster

Sau.ch

Supplier

Gast

Supplier

isostar

Charity Partner

Unihockey für Strassenkinder

Medienpartner

Unihockey.ch

Mitglied von

Swiss Olympic Mitglied

Mitglied von

IFF

Nationaler Sportförderer

Swisslos - Loterie Romande