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Anforderungen G3-Schiedsrichter*innen

Verhaltenskodex

Allgemeines Verhalten

  • Die Schiedsrichter*innen befolgen die Vorgaben der Schiedsrichterkommission und anderer Gremien von Swiss Unihockey und setzen diese Vorgaben konsequent um. Dazu gehören:
    • die Spielregeln und die übrigen Reglemente
    • Interpretationen
    • Weisungen
    • Verhaltensstandards für Schiedsrichter*innen
    • Memoranden
    • Vorgaben zur Einsatzplanung
  • Die Schiedsrichter*innen sind Verbandsvertreter*innen und verhalten sich als solche gegenüber Veranstaltern, Teambetreuer*innen, Spieler*innen, Funktionären und Zuschauer*innen stets korrekt, vorbildlich und verbandsloyal.
  • Die Schiedsrichter*innen stehen für einen doping- und suchtfreien Sport ein und verhalten sich entsprechend. Insbesondere verzichten sie an den Einsatzorten auf den Konsum von Alkoholika, Raucherwaren, Snus, etc.
  • Die Schiedsrichter*innen unterstützen sich gegenseitig: allgemein in der Ausübung ihres Amtes und speziell in der Einhaltung dieses Kodexes.
  • Die Schiedsrichter*innen unterlassen alles, was dem Ansehen der Schiedsrichter*innen oder dem Zusammenhalt der Schiedsrichter*innen schaden könnte.

Kommunikation

  • Die Schiedsrichter*innen äussern sich in keinem Fall gegenüber Drittpersonen bzw. in der Öffentlichkeit über eigene oder SR-Leistungen von Kolleg*innen. Dies gilt auch für Online-Foren, sowie Social Media wie: Facebook, Twitter, etc.!
  • Die Schiedsrichter*innen geben in keinem Fall gegenüber Drittpersonen Auskunft über zukünftige Einsatzaufgebote (weder über eigene noch über solche von anderen Schiedsrichtern).
  • Die Schiedsrichter*innen sind gegenüber Verbandsfunktionären und auch gegenüber Teambetreuern/Spielern zu beiderseits sachlich und konstruktiv geführten Gesprächen bezüglich ihrer eigenen SR-Leistung bereit.
  • Die Schiedsrichter*innen halten in der Kommunikation mit Verbandsinternen, sowie Verbandsexternen Stellen den „Dienstweg“ ein, d.h. ihre erste Anlaufstelle ist stets die G3-Einsatzleitung bzw. die Teamleitung G3.

 

Verhalten vor, während und nach dem Spiel

  • Die Schiedsrichter*innen treffen spätestens 75 Minuten vor Spielbeginn in der Halle ein.
  • Die Schiedsrichter*innen treffen vor dem Spiel gemeinsam in der Halle ein und verlassen diese nach dem Spiel auch wieder gemeinsam.
  • Die Schiedsrichter*innen führen 60 Minuten vor Spielbeginn mit dem Spielsekretär des Veranstalters und je einem Betreuer der beiden Teams das vorgeschriebene Meeting durch. (Gemäss SPRW4 Weisung „Spielrapport für Einzelspiele auf dem GF“
  • Die Schiedsrichter*innen führen vor dem Spiel ein zeitgemässes Aufwärmen (Warm-up) durch. Dieses findet im Freien und ausserhalb des Kontaktbereiches der Teams statt.
  • Die Schiedsrichter*innen bemühen sich während des Spiels, den Spielfluss nicht zu hemmen. Dementsprechend vermeiden sie nach Möglichkeit Diskussionen mit Spielteilnehmern bzw. halten diese kurz.
  • Die Schiedsrichter*innen führen in den Drittelspausen sowie im Anschluss an das Spiel keine Diskussionen mit Spielteilnehmern auf dem Spielfeld. Sie unterbinden solche Gespräche höflich und verlegen sie in den Garderobentrakt.
  • Die Schiedsrichter*innen führen frühestens 15 Minuten nach Spielenden (oder nach dem Duschen) Gespräche mit Verbandsfunktionären oder mit Spielteilnehmern.
  • Bei Ehrungen oder Pokalübergaben im Anschluss an das Spiel halten sich die Schiedsrichter vor dem Spielsekretariat auf

 

Ausrüstung, Bekleidung

  • Als Trainingsanzug verwenden die Schiedsrichter einen identischen, vereinsneutralen Trainingsanzug.
  • Beim Meeting vor dem Spiel und beim Aufwärmen tragen die Schiedsrichter*innen den Trainingsanzug.
  • Beim Kontrollieren der Tore und beim Einlauf der Teams tragen die Schiedsrichter*innen die offiziellen SR-Tenüs (keine Trainingsanzüge o. ä.).
  • Während des Spiels tragen die Schiedsrichter*innen die offiziellen SR-Tenüs (gem. Weisung „Schiedsrichterausrüstung“), wobei sich diese in der Farbe deutlich von den Tenüs der Teams unterscheiden müssen. Um dies zu gewährleisten, müssen die G3-Schiedsrichter*innen über mindestens zwei verschiedenfarbige Tenüs verfügen. Das Leibchen ist in den Hosen und die Stulpen sind nach oben gezogen.
  • Bei Ehrungen oder Pokalübergaben im Anschluss an das Spiel tragen die Schiedsrichter*innen die offiziellen Schiedsrichtertenüs (keine Trainingsanzüge o. ä.).

Kontroll- und Rapportierungspflichten

Die Kontroll- und Rapportierungspflichten sind in den E-Learnings festgehalten.

Entschädigungen

Es gelten die Tarife gemäss dem Reglement «Tarife, Gebühren, Bussen-Ordnung». Die aktuelle Ausgabe findet ihr im Downloadcenter auf der Homepage von swiss unihockey unter «Verband» im Bereich «Statuten/Strategie/Reglemente».

Auszahlung der SR-Entschädigung

  • G1/G2/G3-Schiedsrichter*innen erhalten die SR-Entschädigung für alle Spiele ausser für die Cupspiele von swiss unihockey (Ausnahme Cupfinal: Vom Organisator/swiss unihockey). Dazu verwenden sie das spezielle Abrechnungsformular für die Spiele G1/G2/G3 und stellen dieses der Geschäftsstelle von swiss unihockey monatlich zu (finanzen(at)swissunihockey.ch).
  • Bei Cupspielen muss der veranstaltende Verein den Schiedsrichter*innen die Spielleitungsentschädigung, die Reisespesen sowie die Verpflegungsentschädigung am Meeting vor dem Spiel bar ausbezahlen.
  • Ausnahme: Bei Cupspielen (Gross- und Kleinfeld) bis und mit 1/16-Final wird die SR-Entschädigung (Spielleitungsentschädigung, Reisespesen, Verpflegungsentschädigung) je zur Hälfte von beiden Teams bezahlt. Ab 1/8-Finals werden die gesamten Spesen vom Heimteam bezahlt (Cupfinal: Entschädigung ist vom Organisator/swiss unihockey mit separatem Spesenformular einzufordern).
  • Eine allfällige Übernachtungsentschädigung müssen die Schiedsrichter*innen vorgängig bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey beantragen und danach mit dem offiziellen Spesenformular geltend machen.
  • Der Verband ist ebenfalls zuständig für die Bezahlung der SR-Entschädigung für Trainingsspiele der Nationalteams und Regionalauswahlen.
  • Im Falle von kurzfristig ausgefallenen Spielen steht den Schiedsrichter*innen – sofern sie zum Spielort angereist sind – die normale SR-Entschädigung zu, d. h. als hätten die Spiele stattgefunden.
  • Auf dem Grossfeld gilt eine neue Handhabung zur Spesenabrechnung. Wenn G1-G3-Schiedsrichter*innen Spiele in Ligen leiten, die nicht zu den Qualistufen G1-G3 gehören, werden die Spesen direkt beim Veranstalter und nicht via Spesenformular abgerechnet. Diese Änderung wird also nur dann relevant, wenn Schiedsrichter*innen Spiele der Breitenstufen übernehmen.

 

Administratives

  • Erhält ein*e Schiedsrichter*in im Kalenderjahr mehr als CHF 2'300.— (SR-Entschädigung), werden AHV + ALV abgerechnet. Diese Sozialabzüge übernimmt swiss unihockey.
  • Im Lohnausweis werden CHF 400.- als Pauschalspesen ausgewiesen
  • Jede*r Schiedsrichter*in verwendet das spezielle Abrechnungsformular (Excel) und sendet dieses 1x pro Monat (bis spätestens dem 20.) ausgefüllt per Mail an: finanzen(at)swissunihockey.ch
  • Da swiss unihockey das Rechnungsjahr Ende Jahr abschliesst, darf nicht jahresübergreifend
    abgerechnet werden, d.h. Einsätze von verschiedenen Jahren dürfen nicht mit dem gleichen Blatt
    eingereicht werden.
  • Sämtliche Spesen eines Jahres müssen nach dem letzten Einsatz des Kalenderjahres (spätestens bis am 20. Dezember) eingereicht werden.

Sponsor*innen und Partner*innen

Hauptpartnerin

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Concordia

Partner

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