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FAQs

Nachstehend findest du Informationen und häufig gestellten Fragen zum neuen Prozess der Stammdatenvalidierung sowie bestehende Infos zu der Spieler- und Spielerinnenlizenzierung. Sämtliche Reglemente, Weisungen und Dokumente findest du ausserdem im Downloadcenter.

Prozess / Wegweisung zur Lizenzierung

Zuständigkeiten

Jeder Verein ist dafür zuständig, die Lizenzen für seine Spielerinnen und Spieler zu lösen und administrieren. Dies beinhaltet unter anderem die Lizenzkontrolle, welche jährlich zwischen Mai und August bearbeitet und abgeschlossen werden muss. Nach der abgeschlossenen Lizenzkontrolle erhält die lizenzierte Person eine Mail zur Stammdatenvalidierung. 

 

Stammdatenvalidierung

Jede Spielerin und jeder Spieler muss für die erfolgreiche Lizenzierung einmal jährlich ihre bei swiss unihockey gespeicherten Stammdaten validieren und die geltenden Reglemente sowie die Datenschutzerklärung akzeptieren. Dieser Prozess digitalisiert die Einverständniserklärung der lizenzierten Personen, welche somit von den Vereinen nicht mehr eingeholt und aufbewahrt werden müssen. Spieler*innen welche ihre Stammdatenvalidierung nicht fristgerecht abschliessen verlieren ihre Spielberechtigung und dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

 

Fristen Stammdatenvalidierung:

Spieler*innen, für die über die Lizenzkontrolle eine Lizenz beantragt wurde, müssen ihre Stammdaten bis spätestens 30.09.2026 validieren (Saison 2026/27).
Spieler*innen, für die ausserhalb der Lizenzkontrolle eine Lizenz beantragt wurden, müssen ihre Stammdaten innerhalb von 2 Wochen validieren.

 

Kontrolle und Mutationen der Daten in der Lizenzkontrolle 

  • Kontrolle der Vollständigkeit der aufgeführten Spieler und Spielerinnen des Vereins im Portal
  • Streichung jener Personen, die nicht mehr für den Verein lizenziert werden sollen
  • Streichung jener Personen, die zu einem anderen Verein transferieren
  • Überprüfung der Stammdaten, insbesondere der Mailadresse der lizenzierten Spieler und Spielerinnen
  • Falls notwendig, Anpassung der Lizenz für die Spieler und Spielerinnen (z.B. bei einem Auf- oder Abstieg, Auswahl der entsprechenden Liga)
  • Erfassen von Transfers, Doppelten Spielberechtigungen oder Neu- und Wiederlizenzierungen für Spielerinnen und Spieler, die neu Mitglieder des Vereins sind
  • Speicherung und Abschluss der Lizenzkontrolle bis am 31.08.

 

Lizenzierung aller Spieler und Spielerinnen in eine Liga/Klasse einer Kategorie

Welche Lizenz für einen Spieler oder eine Spielerin gelöst werden muss, hängt davon ab, in welcher Liga oder Klasse einer Kategorie das Team, in welchem der oder die Spielerin hauptsächlich eingesetzt werden soll, spielt. Die genauen Regelungen können in der Weisung "Lizenzierung und Spielerqualifikation" entnommen werden. Dort sind auch alle aufgrund des Alters lösbaren Lizenzen aufgeführt. 

 

Änderungen von Lizenzen

  • Änderungen von bereits gelösten Lizenzen sind nur einmal während der Lizenzkontrolle vom 01.05. bis 31.08. möglich
  • Wird in der Online-Lizenzkontrolle auf dem Portal eine Grossfeld-Lizenz in eine Kleinfeld-Lizenz um gewandelt, können diese Änderung auf dem Portal nicht mehr rückgängig gemacht werden
  • Eine "Rückqualifikation" auf das Grossfeld kann wie bisher nur bei einer eingeschränkten Anzahl Spieler und Spielerinnen pro Team (KF: 5 / GF: 10) vorgenommen werden und muss manuell bis zum 31.08. durch die Geschäftsstelle erfolgen
  • Erst während der Neuqualifikation vom 1. bis 15. Januar kann der Verein selbst wieder Änderungen im Portal tätigen

 

Neu- und Wiederlizenzierungen

Neu- und Wiederlizenzierungs-Gesuche können jederzeit im Vereinsportal online erfasst werden.

Antworten für Spieler und Spielerinnen sowie Erziehungsberechtigte

Ich habe noch keine Mail zur Stammdatenvalidierung erhalten, verliere ich nun meine Lizenz? 

Deine Lizenz ist unabhängig von der Stammdatenvalidierung bis am 30. September provisorisch gültig. Frage bei deinem Verein nach, ob die korrekte Mailadresse hinterlegt ist. Ist diese richtig erfasst, wirst du bis Saisonstart noch Reminder für das Ausfüllen der Stammdaten erhalten. Du wirst also erneut die Gelegenheit erhalten, deine Stammdaten zu validieren. Bitte fülle das Fomular so rasch als möglich aus, sobald du die Mail erhalten hast.   

 

Ich habe meine Stammdaten ausgefüllt und abgesendet, aber sehe nicht, ob jetzt alles in Ordnung ist und meine Lizenz genehmigt ist. Wie gehe ich vor?  

Dein Verein hat eine Übersicht über alle erfassten Lizenzen, der Verein würde sich bei dir melden, falls etwas noch nicht in Ordnung ist. 

 

Ich habe eine Mail zur Stammdatenvalidierung erhalten, aber möchte gar keine Lizenz bzw. habe aufgehört Unihockey zu spielen. Wie soll ich vorgehen? 

Informiere bitte deinen Verein, dass du die beantragte Lizenz nicht mehr möchtest. Die Mail zur Stammdatenvalidierung kannst du ignorieren.   

 

Warum wird meine Handy-Nummer benötigt?

Die Mobilenummer wird benötigt, um die Benutzerkonten in den verschiedenen Applikationen miteinander zu verbinden und so Duplikate zu verhindern. Diese wird ausschliesslich zu diesem Zweck genutzt. Auch wenn du der Datenweitergabe an Partner und Sponsoren zustimmst, wird deine Mobilenummer nicht teil dieser Datenweitergabe sein. 

 

Ich habe eine Mail erhalten, die nicht mich oder meinen Sohn / meine Tochter betrifft, wie muss ich damit umgehen?

Ein Verein hat fälschlicherweise deine Mailadresse bei dieser Person hinterlegt. Du kannst entweder deinen Verein oder uns (lizenzen@swissunihockey.ch) über den Fehler informieren, damit der Verein die Mailadresse korrigieren kann. 

 

Ich bin Spieler*in eines Vereins, nehme jedoch nicht an offiziellen Wettkampfspielen teil. Warum habe ich die Anfrage zur Stammdatenvalidierung erhalten?

Vereine können Spieler*innen bei swiss unihockey registrieren, ohne für sie eine Lizenz zur Teilnahme an offiziellen Wettkampfspielen zu lösen. Auch für diese Spielerinnen ist die Stammdatenvalidierung erforderlich. Wird die Stammdatenvalidierung nicht abgeschlossen, so erlischt die Anmeldung durch den Verein.

In der E-Mail zur Stammdatenvalidierung wird bei diesen Spieler*innen aktuell leider noch von einem «Lizenzantrag» gesprochen. Wenn ihr unsicher seid, ob es sich um eine Anmeldung als Spieler*in ohne Wettkampflizenz handelt, könnt ihr bei eurem Verein oder direkt bei swiss unihockey nachfragen.

Antworten für Vereine

Wer erhält wann eine Mail zur Validierung seiner Daten?

In folgenden Fällen wir eine Mail ausgelöst, in der der Spieler oder die Spielerin seine Stammdaten prüfen und bestätigen muss:

  • Neu- und Wiederlizenzierung durch den Verein
  • Abschluss der Lizenzkontrolle durch den Verein

Der Spieler bzw. die Spielerin muss ihre Stammdaten einmal pro Jahr validieren.

 

Bei einem Spieler oder einer Spielerin war die Mailadresse falsch erfasst, wie kommt er oder sie nun zum Mail für die Stammdatenvalidierung? 

Bitte korrigiere die Emailadresse im Portal unter Spieler-Lizenzstatus-Übersicht. Es werden regelmässig Reminder für alle Personen versendet, die die Stammdaten noch nicht ausgefüllt haben. Mit dem Link im Reminder kann die Stammdatenvalidierung vorgenommen werden, so dass der Spieler oder die Spielerin spielberechtigt wird.  

 

Wo kann ich als Verein den Status der Stammdatenvalidierung einsehen?

Im Portal unter Spieler-Lizenzstatuts-Übersicht können die Angaben geprüft werden. Die Übersicht wird regelmässig aktualisiert, bitte kontrolliere proaktiv, dass alle Spieler und Spielerinnen bis am 30. September ihre Stammdaten bestätigt haben. 

 

Unser Verein hat alle Mailadressen kontrolliert und korrigiert und die Lizenzkontrolle abgeschlossen. Trotzdem haben einige Mitglieder noch keine Mail erhalten. Wie müssen wir damit umgehen? 

Es werden regelmässig Reminder für alle Personen versendet, die die Stammdaten noch nicht ausgefüllt haben. Mit dem Link im Reminder kann die Stammdatenvalidierung vorgenommen werden, so dass der Spieler oder die Spielerin spielberechtigt wird.  

 

 

Wo kann ich Emailadressen korrigieren?

Im Portal unter Spieler-Lizenzstatuts-Übersicht können die Angaben geprüft und angepasst werden.

 

Kann ich die validierten Stammdaten meiner Mitglieder einsehen/herunterladen?

Im Portal unter Spieler-Lizenzstatuts-Übersicht können die Angaben exportiert werden (csv Export: alle Spieler*innen). 

 

Was passiert, wenn wir Spielerinnen einsetzen, welche ihre Spielberechtigung verloren haben, weil sie die Stammdaten nicht fristgerecht validiert haben?

Spieler*innen, die ihr Spielberechtigung verloren haben können im Hub nicht mehr einer Aufstellung hinzugefügt werden und erscheinen auch nicht mehr auf dem Teamblatt.
Wenn in einem Spiel Spieler*innen eingesetzt werden, die nicht spielberechtigt sind, entscheidet gegebenenfalls die Disziplinarkommission gemäss Art. 5.5 WSR über die Wertung des Spiels.

Datenschutz

Die versendete Mail für die Stammdatenvalidierung sieht aus wie ein Phishing-Mail. Ist der Link sicher?

Wir haben alle notwendigen Massnahmen zur «Absicherung» unserer Domain getroffen (gültige SPF-Records, DKIM, usw.). Es ist sicherheitstechnisch kein Problem auf den Link zu klicken und die Daten einzugeben. 

In Zukunft soll diese Mail mit Link zudem wieder wegfallen, es handelt sich hier um einen provisorischen Prozess, welchen wir mittelfristig durch ein Mitglieder*innen-Portal ablösen möchten, auf welchem sich alle lizenzierten Personen mit einem persönlichen Login einloggen können und Ihre Stammdaten, jederzeit selbstständig, ohne unseren Aufruf, ändern können.

 

Wie verhält sich die Situation mit der Weitergabe der Daten an Dritte?

Die Weitergabe von Daten erfolgt nur mit aktiver Zustimmung der lizenzierten Person oder derer Erziehungsberechtigten. Um den angepassten Anforderungen gemäss überarbeitetem Datenschutzgesetz zu entsprechen ist mit ein Grund, dass wir diesen Prozess einführen. Weitere Angaben zum Datenschutz und der Weitergabe der Daten findest du unter swiss unihockey :: Datenschutz.

 

Ich habe die Weitergabe meiner Daten abgelehnt aber trotzdem einen Anruf der Concordia erhalten. Wie kann dies passieren? 

Die Kontaktaufnahme durch die Concordia erfolgt verzögert. Falls du im letzten Jahr die Weitergabe deiner Daten noch nicht untersagt hast, kann es sein, dass sich das überschneidet und du noch aufgrund der letztjährigen Angaben kontaktiert wirst. Die Weitergabe der Daten erfolgt aber einmalig und die Angaben werden danach gelöscht. Wenn du dies nun untersagt hast, wirst du zukünftig nicht mehr von der Concordia kontaktiert werden. 

Kontakt

Tel. +41 31 330 24 44                 

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