Prozess / Wegweisung zur Lizenzierung
Zuständigkeiten
Jeder Verein ist dafür zuständig, die Lizenzen für seine Spielerinnen und Spieler zu lösen und administrieren. Dies beinhaltet unter anderem die Lizenzkontrolle, welche jährlich zwischen Mai und August bearbeitet und abgeschlossen werden muss. Nach der abgeschlossenen Lizenzkontrolle erhält die lizenzierte Person eine Mail zur Stammdatenvalidierung.
Stammdatenvalidierung
Jede Spielerin und jeder Spieler muss für die erfolgreiche Lizenzierung einmal jährlich ihre bei swiss unihockey gespeicherten Stammdaten validieren und die geltenden Reglemente sowie die Datenschutzerklärung akzeptieren. Dieser Prozess digitalisiert die Einverständniserklärung der lizenzierten Personen, welche somit von den Vereinen nicht mehr eingeholt und aufbewahrt werden müssen. Spieler*innen welche ihre Stammdatenvalidierung nicht fristgerecht abschliessen verlieren ihre Spielberechtigung und dürfen nicht mehr eingesetzt werden.
Fristen Stammdatenvalidierung:
Spieler*innen, für die über die Lizenzkontrolle eine Lizenz beantragt wurde, müssen ihre Stammdaten bis spätestens 30.09.2026 validieren (Saison 2026/27).
Spieler*innen, für die ausserhalb der Lizenzkontrolle eine Lizenz beantragt wurden, müssen ihre Stammdaten innerhalb von 2 Wochen validieren.
Kontrolle und Mutationen der Daten in der Lizenzkontrolle
- Kontrolle der Vollständigkeit der aufgeführten Spieler und Spielerinnen des Vereins im Portal
- Streichung jener Personen, die nicht mehr für den Verein lizenziert werden sollen
- Streichung jener Personen, die zu einem anderen Verein transferieren
- Überprüfung der Stammdaten, insbesondere der Mailadresse der lizenzierten Spieler und Spielerinnen
- Falls notwendig, Anpassung der Lizenz für die Spieler und Spielerinnen (z.B. bei einem Auf- oder Abstieg, Auswahl der entsprechenden Liga)
- Erfassen von Transfers, Doppelten Spielberechtigungen oder Neu- und Wiederlizenzierungen für Spielerinnen und Spieler, die neu Mitglieder des Vereins sind
- Speicherung und Abschluss der Lizenzkontrolle bis am 31.08.
Lizenzierung aller Spieler und Spielerinnen in eine Liga/Klasse einer Kategorie
Welche Lizenz für einen Spieler oder eine Spielerin gelöst werden muss, hängt davon ab, in welcher Liga oder Klasse einer Kategorie das Team, in welchem der oder die Spielerin hauptsächlich eingesetzt werden soll, spielt. Die genauen Regelungen können in der Weisung "Lizenzierung und Spielerqualifikation" entnommen werden. Dort sind auch alle aufgrund des Alters lösbaren Lizenzen aufgeführt.
Änderungen von Lizenzen
- Änderungen von bereits gelösten Lizenzen sind nur einmal während der Lizenzkontrolle vom 01.05. bis 31.08. möglich
- Wird in der Online-Lizenzkontrolle auf dem Portal eine Grossfeld-Lizenz in eine Kleinfeld-Lizenz um gewandelt, können diese Änderung auf dem Portal nicht mehr rückgängig gemacht werden
- Eine "Rückqualifikation" auf das Grossfeld kann wie bisher nur bei einer eingeschränkten Anzahl Spieler und Spielerinnen pro Team (KF: 5 / GF: 10) vorgenommen werden und muss manuell bis zum 31.08. durch die Geschäftsstelle erfolgen
- Erst während der Neuqualifikation vom 1. bis 15. Januar kann der Verein selbst wieder Änderungen im Portal tätigen
Neu- und Wiederlizenzierungen
Neu- und Wiederlizenzierungs-Gesuche können jederzeit im Vereinsportal online erfasst werden.










