Allgemeines Verhalten
- Die Schiedsrichter*innen befolgen die Vorgaben der Schiedsrichterkommission und anderer Gremien von swiss unihockey und setzen diese Vorgaben konsequent um. Dazu gehören:
- die Spielregeln und die übrigen Reglemente
- Interpretationen
- Weisungen
- Verhaltensstandards für Schiedsrichter*innen
- Memoranden
- Vorgaben zur Einsatzplanung
- Ehrenkodex
- Die Schiedsrichter*innen sind Verbandsvertreter*innen und verhalten sich als solche gegenüber Veranstaltern, Teambetreuern, Spieler*innen, Funktionären und Zuschauern stets korrekt, vorbildlich und verbandsloyal.
- Die Schiedsrichter*innen stehen für einen Doping- und Sucht-freien Sport ein und verhalten sich entsprechend. Insbesondere verzichten sie an den Einsatzorten auf den Konsum von Alkoholika, Tabakwaren, Snus, etc.
- Die Schiedsrichter*innen unterstützen sich gegenseitig: allgemein in der Ausübung ihres Amtes und speziell in der Einhaltung dieses Kodex.
- Die Schiedsrichter*innen unterlassen alles, was dem Ansehen oder dem Zusammenhalt der Schiedsrichter*innen schaden könnte.
Kommunikation
- Die Schiedsrichter*innen äussern sich in keinem Fall gegenüber Drittpersonen bzw. in der Öffentlichkeit negativ über Schiedsrichterleistungen von Kolleg*innen. Die Schiedsrichter*innen sind sich bewusst, dass Schiedsrichter*innen anderer Sportarten ebenfalls einen schweren Job haben und äussern sich in der Öffentlichkeit auch über SR-Leistungen in anderen Sportarten nicht negativ.
- Die Schiedsrichter*innen geben gegenüber Drittpersonen keine Auskunft über zukünftige Einsatzaufgebote (weder über eigene noch über solche von anderen Schiedsrichter*innen), solange diese nicht im öffentlichen Bereich der Homepage von swiss unihockey veröffentlicht sind.
- Die Schiedsrichter*innen sind gegenüber Verbandsfunktionären und auch gegenüber Teambetreuern/Spielern zu beiderseits sachlich und konstruktiv geführten Gesprächen bezüglich ihrer eigenen SR-Leistung bereit.
- Die Schiedsrichter*innen äussern sich gegenüber den Medien erst nach Rücksprache mit der Schiedsrichterkommission. Auf jeden Fall sollen die Äusserungen der Schiedsrichter*innen vorsichtig und überlegt sein.
- Die Schiedsrichter*innen halten in der Kommunikation mit Verbands-internen sowie -externen Stellen den „Dienstweg“ ein, d.h. ihre erste Anlaufstelle ist stets die Teamleitung.
- Die Schiedsrichter*innen kommunizieren offen und ehrlich mit ihren vorgesetzten Verbandsfunktionären. Auf diese Weise helfen sie mit, gemeinsame Ziele zu erreichen und das Schiedsrichterwesen im Allgemeinen voranzubringen.
Verhalten vor, während und nach dem Spiel
- Die Schiedsrichter*innen treffen spätestens 75 Minuten vor Spielbeginn in der Halle ein. Nach Möglichkeit begrüssen sie die Trainer, Betreuer und Funktionäre schon beim Eintreffen in der Halle und nutzen diese Begegnung um den Puls zu fühlen.
- Die Schiedsrichter*innen treffen vor dem Spiel nach Möglichkeit gemeinsam in der Halle ein und verlassen diese nach dem Spiel auch wieder gemeinsam.
- Die Schiedsrichter*innen führen vor dem Spiel ein zeitgemässes Aufwärmen (Warm-up) durch. Dieses findet im Freien und ausserhalb des Kontaktbereiches der Teams statt.
- Die Schiedsrichter*innen bemühen sich während des Spiels, den Spielfluss nicht zu hemmen. Dementsprechend vermeiden sie nach Möglichkeit Diskussionen mit Spielteilnehmern bzw. halten diese kurz.
- Die Schiedsrichter*innen führen in den Drittelspausen sowie im Anschluss an das Spiel keine Diskussionen mit Spielteilnehmern auf dem Spielfeld. Sie unterbinden solche Gespräche höflich und verlegen sie in den Garderobentrakt.
Verhalten an Ausbildungsanlässen (Kurse, Meetings)
Die Schiedsrichter*innen sind zu Beginn jedes Ausbildungsanlasses sowie zu Beginn jeder Lektion innerhalb eines Ausbildungsanlasses pünktlich anwesend.
Social Media
Beachtet die Social Media Guidelines für Spitzenschiedsrichterinnen und Spitzenschiedsrichter von swiss unihockey (hier).