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werde Referee

Die Vereine melden ihre Neu-Schiedsrichter mit dem Vereinslogin via Portal bis spätestens am 21. April an. Bitte zwingend darauf achten, dass alle Daten und vor allem die E-Mailadresse der SR-Kandidaten richtig eingetragen werden.

Anforderungen

Verhaltenskodex

Die Schiedsrichter von swiss unihockey befolgen die Vorgaben der Schiedsrichterkommission und
anderer Gremien von swiss unihockey und setzen diese Vorgaben konsequent um.
Dazu gehören:


- die Spielregeln und die übrigen Reglemente
- Interpretationen
- Weisungen
- Vorgaben zur Einsatzplanung


Die Schiedsrichter*innen sind Verbandsvertreter und verhalten sich als solche gegenüber Veranstaltern, Teambetreuer*innen, Spieler*innen, Funktionär*innen und Zuschauer*innen stets korrekt und vorbildlich.


Die Schiedsrichter*innen stehen für einen doping- und suchtfreien Sport ein und verhalten sich entsprechend. Insbesondere verzichten sie an den Einsatzorten auf den Konsum von Alkoholika, Raucherwaren, Snus, etc. in der Öffentlichkeit.


Die Schiedsrichter*innen unterstützen sich gegenseitig in der Ausübung ihres Amtes und der Einhaltung dieses Kodexes.


Die Schiedsrichter*innen unterlassen alles, was dem Ansehen der Schiedsrichter*inne oder dem Zusammenhalt der Schiedsrichter*inne schaden könnte.


Die Schiedsrichter*innen führen im Anschluss an das Spiel auf dem Spielfeld oder beim Spielsekretariat keine Diskussionen mit Spielteilnehmern. Sie unterbinden solche Gespräche höflich und verlegen sie in den Garderobentrakt.

Facebook, Twitter usw.: Als Schiedsrichter*innen ist beim Gebrauch solcher Internetdienste Sorgfalt walten zu lassen. Es muss darauf geachtet werden, dass die Neutralität gewahrt bleibt.

Loyalität / Bestechlichkeit
Die Schiedsrichterkommission von swiss unihockey hat volles Vertrauen in die Ehrlichkeit und Loyalität der Schiedsrichter*innen. Aufgrund der Ereignisse rund um verschiedene „Wettskandale“ sind die Schiedsrichter*innen, welche Spiele von swiss unihockey leiten, sensibilisiert und erklären sich bereit, einen Ehrenkodex zur Einhaltung der anerkannten Grundsätze des sportlichen Verhaltens in Ausübung ihrer Funktion als Schiedsrichter*innen einzuhalten. Sie verpflichten sich, dass Merkblatt Grossfeld G4-G5 http://www.swissunihockey.ch/de/schiedsrichter/ 15/16

• sie weder für sich noch für andere Personen irgendwelche Zuwendungen oder sonstige Vorteile, welche im Zusammenhang mit Spielleitungen stehen, leisten, beanspruchen, sich versprechen lassen, anbieten oder annehmen;
• sie bei einem allfälligen Angebot zu einer solchen Leistung oder Zuwendung, wobei schon der Verdacht genügt, sofort den zuständigen Teamleiter (oder ein Mitglied der SK) informieren;
• sie weder direkt noch indirekt an Unihockeywetten teilnehmen, deren Ausgang sie beeinflussen könnten oder bei denen der Eindruck entstehen kann, sie könnten deren Ausgang beeinflussen.

Die Schiedsrichter*innen nehmen zur Kenntnis, dass
• als sonstige Vorteile, Leistungen oder Handlungen zu verstehen sind, die bestimmt oder geeignet sind, einem*r Schiedsrichter*in einen besonderen, ihm*ihr ohne seine*ihre Funktion oder Stellung nicht zukommenden Vorteil zu verschaffen. Dabei geht es vor allem um wesentliche Vorteile ('Kickbacks', Leistungen für den Eigenbedarf, grosszügige Einladungen, Sachgeschenke u.ä.) denen kein entsprechendes, angemessenes Entgelt gegenübersteht. Nicht gemeint sind Verpflegung am Turnierort, unwesentliche Bagatell- und Gelegenheitsgeschenke wie sie unter Sportlern/Vereinen üblich sind.
• der Verstoss gegen diese Grundsätze als Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht in Ausübung der Funktion als Schiedsrichter zu gelten hat;
• der Verstoss zum sofortigen Antrag auf Streichung von der Schiedsrichter-Liste führen und rechtliche Folgen haben kann.

Kontroll- und Rapportierungspflichten

Die Kontroll- und Rapportierungspflichten sind in den E-Learnings festgehalten.

Entschädigungen

Sämtliche Informationen zu den Entschädigungen sind im Tarif-, Gebühren- und Bussenreglement (TGB) aufgeführt.

Administratives

  • Erhält ein*e Schiedsrichter*in im Kalenderjahr mehr als CHF 2'300.— (SR-Entschädigung), werden AHV + ALV abgerechnet. Diese Sozialabzüge übernimmt swiss unihockey.
  • Im Lohnausweis werden CHF 400.- als Pauschalspesen ausgewiesen.

Voraussetzungen 

Die Voraussetzungen um bei swiss unihockey als Schiedsrichter*in aktiv sein zu können, sind im SR-Reglement Abschnitt 1 festgelegt. Danach muss ein*e SR-Kandidat*in körperlich und charakterlich geeignet sein, der deutschen, französischen oder italienischen Sprache mächtig sein, die gültigen Reglemente kennen, Mitglied eines swiss-unihockey-Vereins sein, über eine gültige Korrespondenzadresse, eine gültige Telefonnummer und eine gültige Email-Adresse verfügen, mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Juniorenkontingent zu erfüllen (Stichtag ist der 31.12), mindestens 18 Jahre alt sein, um ein Aktivkontingent zu erfüllen (Stichtag ist der 31.12)

Die Suche nach geeigneten Schiedsrichter*innen stellt alle Vereine vor grosse Herausforderungen. Das Dokument auf der rechten Seite "Voraussetzungen zusammengefasst" soll dir helfen, den Kreis der Kandidat*innen etwas einzuschränken.

Dokumente

SR-Neuanmeldung

Die Schiedsrichter*innen erhalten nach erfolgter Anmeldung eine E-Mail mit ihren persönlichen Zugangsdaten für das Portal. Die Neu-Schiedsrichter müssen sich dann bis spätestens 28. April online für einen Basiskurs anmelden. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt zusätzlich die Anmeldung für einen Praxiskurs.

WICHTIG:

  • Es können nur Schiedsrichter*innen angemeldet werden, die das 16. Lebensjahr (alle, die per Stichtag 31.12.xx 16 Jahre alt werden) vollendet haben.
  • Die online Anmeldung ist verbindlich und gültig.
  • Der Verein muss das Anmeldeformular bis zum Rücktritt des Schiedsrichters aufbewahren.
  • Das unterschriebene Anmeldeformular sowie die Ausweiskopie müssen nicht eingereicht werden!
  • Die Identität des Schiedsrichters wird am Schiedsrichterkurs überprüft (amtlicher Ausweis mitnehmen).
  • Die Anmeldung eines Neu-Schiedsrichters ist erst gültig, wenn der Kandidat sich für einen Kurs eingetragen hat und die Stammdaten in seinem Portal mit den nötigen Pflichtfeldern ergänzt hat.
  • Möchte ein Verein einen Schiedsrichter mit Wohnsitz im Ausland anmelden, muss er vorgängig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.
  • Erfolgt keine Kursanmeldung durch den Schiedsrichter, wird eine kostenpflichtige Kurszuteilung zu einem Kurs vorgenommen.
  • Ab der Saison 2026/27 bleibt der*die Partner*in von entschuldigten GF-SR für den Einsatz eingeteilt, bis er*sie von der Einsatzleitung freigegeben wird.

Bei der Anmeldung ist zu berücksichtigen, dass bereits bestehende Personen (z.B. als Spieler oder Spielsekretär) nicht neu erfasst werden müssen. In diesem Fall ist es zwingend notwendig die bereits bestehende Person zu übernehmen.

Grosser Vorteil der Online-Anmeldung ist die sofortige und definitive Kurszuteilung. Die Schiedsrichter wissen unmittelbar nach dem Erfassen des Schiedsrichterkurses, welche Daten sie für die Schiedsrichterausbildung freihalten müssen. Nach der Anmeldung erhalten Schiedsrichter und Verein eine Bestätigungsmail mit den detaillierten Kursdaten.

Ambitionierte Spieler*innen als SR

Schiedsrichter*innen, die selbst ambitionierte Spieler*innen sind, erweisen sich vielfach als talentierte Schiedsrichter*innen. Spieldaten und SR-Einsatzdaten aneinander vorbei zu bringen, erweist sich mit der aktuellen Anzahl an Streichdaten jedoch als schwierig. 

Daher können ambitionierte Spieler*innen, welche als Grossfeld-Schiedsrichter*innen angemeldet sind, ein Formular einreichen, mit dem sie eine Erhöhung ihrer Streichdaten beantragen können. Das Pilotprojekt beinhaltet Folgendes:

  • Es müssen mindestens 4 Einsätze pro Saison geleistet werden, um das Kontingent zu erfüllen. Die Schiedsrichter*innen sind selbst verantwortlich, diese Anzahl zu erreichen.
  • Die Einsätze erfolgen aufgrund der Playoffs/Playouts hauptsächlich während der Qualifikation. Aus diesem Grund müssen in der ersten Saisonhälfte mindestens 9 mögliche Einsatzdaten und in der zweiten Saisonhälfte mindestens 4 mögliche Einsatzdaten gemeldet werden. Die Aufforderung zur Eingabe erfolgt nach Genehmigung zum Pilotprojekt per Mail.
  • Die Reisewege können durch das Pilotprojekt deutlich länger werden.

Die Plätze für dieses Pilotprojekt sind begrenzt. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

  • Alle Kriterien gemäss Formular müssen erfüllt werden.
  • Das Formular muss bis zum 21. April 2026 eingereicht werden.
  • Anschliessend werden die Kandidat*innen benachrichtigt, ob das Gesuch genehmigt wird oder nicht.
  • Zugelassene Schiedsrichter*innen erhalten automatisch die Qualifikation G4.

 

Zum Formular

 

 

Kontakt

Team- und Einsatzleiterin Schiedsrichter Breite

Nadia Gurtner
+41 31 330 24 40
sr-services(at)swissunihockey.ch

Verantwortlicher Spitzenschiedsrichter & Schiedsrichterausbildung

Thomas Erhard
+41 31 330 24 59
thomas.erhard(at)swissunihockey.ch

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