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Allgemeine Geschäftsbedingungen von swiss unihockey (Schweizerischer Unihockey Verband)

 

1. Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Produkte- und Ticket-Angebot von swiss unihockey, im Folgenden "swiss unihockey" genannt. Die Verkaufsbedingungen gelten für Bestellungen über die Internetseite swissunihockey.ch, Bestellungen per Mail oder Telefon. Vor dem Abschluss jeder Bestellung über swissunihockey.ch bestätigen Sie durch Anklicken der Schaltfläche „Ich stimme den AGB zu“ oder bei einer Bestellung per Mail /telefonisch durch schriftliche / mündliche Einverständniserklärung, dass Sie die zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und ihnen zustimmen.

Erfolgt der Ticketkauf über die Ticketplattform der Ticketmaster AG, gelten zusätzlich die AGB der Ticketmaster AG:

AGB Ticketmaster AG
Datenschutzerklärung Ticketmaster AG

2. Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden (im Folgenden auch Besucher) einerseits und swiss unihockey (im Folgenden auch Veranstalter) andererseits. Mit dem Erwerb eines Tickets (auch eines Gratistickets) gelten diese AGB als vereinbart.

swiss unihockey kann die vorliegenden AGB jederzeit anpassen und Neuerungen aufnehmen (auch nach dem Erwerb eines Tickets).

3. Verkaufsbedingungen

Für den Erwerb von Tickets oder Produkten über swiss unihockey ist die wahrheitsgemässe Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer E-Mail-Adresse Pflicht. Mit dem Kauf der Tickets akzeptieren Sie, dass Ihre Personendaten von swiss unihockey unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Zwecke der Abwicklung des Ticketkaufvertrages verwendet werden.

Alle Angaben, die swiss unihockey im Zusammenhang mit dem Ticketkauf gemacht wurden, können an unseren Ticketvertriebspartner Ticketmaster AG weitergegeben werden. Bitte beachten Sie dazu auch die Datenschutzerklärung von Ticketmaster AG.

4. Verkauf von Veranstaltungstickets

4.1. Vertragsparteien / Vertragsgegenstand

Beim Ticketkauf entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen (Käufer*in) und swiss unihockey als Veranstalter. Es gelten die AGB von swiss unihockey. Werden Tickets über unseren Ticketvertriebspartner Ticketmaster AG bezogen, treten die AGB von Ticketmaster AG neben die swiss unihockey AGB.

4.2. Vertragsabschluss

Das Angebot zum Vertragsabschluss geht jeweils von Ihnen als Kunde aus, indem Sie eine Bestellung an swiss unihockey abgeben. Mit dem Eingang der Ticketbestellung bei swiss unihockey und dem Versand bzw. der Lieferung der bestellten Tickets oder einer Bestellbestätigung ist der Vertrag verbindlich. Die Tickets verbleiben im Eigentum von swiss unihockey und stellen eine persönliche, widerrufliche Lizenz dar. Es besteht kein Anspruch auf platzgenaue Buchung.

Tickets, die gestohlen oder verloren gemeldet wurden, können nach Massgabe von swiss unihockey für ungültig erklärt werden, die Lizenz zum Besuch der Veranstaltung gilt in diesem Fall als entzogen.

4.3. Zahlungsabwicklung und Preisbestandteile

Massgebend sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Die Preise für Tickets verstehen sich in Schweizer Franken (sofern nicht anders vermerkt) und inkl. allfällig geschuldeter Mehrwertsteuer. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Bestellung bzw. Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Beim Kauf der Tickets an der Tages- bzw. Abendkasse erfolgt die Zahlung bar oder, wenn angeboten, mittels weiterer Zahlungsmethoden (z.B. EC-Karte, Kreditkarte).

Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Angaben auf Ihren Tickets auf Übereinstimmung mit Ihrer Bestellung (z.B. hinsichtlich Veranstaltung, Ort, Datum und ausgewählter Plätze) unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen. Um mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten, sind Sie verpflichtet, uns Abweichungen unverzüglich mitzuteilen. Die Meldung hat entweder telefonisch oder schriftlich (E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Erfolgt die Reklamation nicht sofort nach Erhalt der Tickets, besteht kein Anspruch mehr auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

4.4. Ermässigungen

swiss unihockey behält sich vor, Ermässigungen den berechtigten Personengruppen nur gegen Vorlage eines entsprechenden gültigen Ausweises zu gewähren. Ohne Nachweis durch einen gültigen Foto-Ausweis mit Gültigkeitsdatum entfällt der Anspruch auf eine Ermässigung. Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Gebühren sind grundsätzlich von Ermässigungen ausgeschlossen.

swiss unihockey behält sich weiter vor, die Abgabe ermässigter Eintrittskarten für bestimmte Lokalitäten, Veranstaltungen oder Preiskategorien einzuschränken oder auszuschliessen. Weiter können die Ermässigungen durch den Veranstalter jederzeit geändert werden.

4.5. Rücknahme/Umtausch

Es ist kein Umtausch oder keine Rücknahme von Veranstaltungstickets möglich, auch wenn die Tickets noch nicht bezahlt sind (Kauf auf Rechnung). Ebenso werden keine Kosten für die bei Ihnen verlorengegangenen, gestohlenen, beschädigten oder zerstörten Tickets erstattet. Bitte bewahren Sie Ihre Tickets nach Erhalt an einem sicheren Ort auf. Beachten Sie, dass direkte Sonneneinstrahlung, Flüssigkeit oder Hitzeeinwirkung unter Umständen die Tickets beschädigen kann.

4.6. Versand und Lieferung

Grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Tickets auf dem Postweg oder per E-Mail. Wird das Ticket per E-Mail zugestellt, sind Sie selber dafür verantwortlich, das Ticket rechtzeitig in einer lesbaren Art und Weise auszudrucken oder in geeigneter elektronischer Form anlässlich der Veranstaltung mitzunehmen. Das Ticket darf nicht mehrmals ausgedruckt, kopiert, nachgemacht oder geändert werden.

Wenn Sie Ihre Tickets bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nicht erhalten haben, dann kontaktieren Sie uns bitte sofort. Reklamationen wegen nicht zugestellter Tickets, für die wir keine rechtzeitige Meldung erhalten haben, können nicht berücksichtigt werden. Das gilt nicht für Tickets, die Sie so kurz vor dem Veranstaltungstermin bestellt haben, dass mit ihrer Zustellung bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nicht zu rechnen ist. In solchen Fällen werden Ihnen während der Bestellung nur solche Versandoptionen angeboten, die eine rechtzeitige Zustellung vor Veranstaltungsbeginn gewährleisten.

In bestimmten Fällen kann die Hinterlegung Ihrer bestellten Tickets an der Tages- bzw. Abendkasse als gleichwertiger Ersatz für die ursprünglich gewählte Zustellungsart gelten.

4.7. Rücktritts- und Widerrufsrechte

Ein Widerrufsrecht für die Ticket-Bestellungen ist ausgeschlossen.

Erfolgt die vollständige Bezahlung der Bestellung nicht fristgerecht, behält sich swiss unihockey einseitig vor, die von Ihnen reservierten Tickets wieder in den Verkauf zugeben.

Sofern swiss unihockey einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhält, können Sie swiss unihockey eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist sind Sie berechtigt, durch schriftliche Erklärung (E-Mail oder Brief) von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Tickets wurden zwischenzeitlich versandt. Wurden Sie rechtzeitig benachrichtigt, dass die Tickets zur Abholung am Veranstaltungstag am Veranstaltungsort bereitliegen, kann ein Rücktritt vom Kauf nicht gewährt werden.

4.8. Rückerstattung

Jedes Ticket unterliegt dem Recht von swiss unihockey, das Programm zu ändern oder zu variieren oder die Veranstaltung zu verschieben, wenn besondere Vorkommnisse oder Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereiches von swiss unihockey liegen, dies erfordern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Umtausch der Tickets oder Erstattung des Kaufpreises.

Ebenfalls kein Anspruch auf Umtausch oder Rückerstattung des Kaufpreises nach dem öffentlichen Vorverkaufsstart besteht in folgenden Fällen:

-        Änderung Anspielzeiten (z.B. aufgrund von TV-Übertragungen)

-        Änderung Spielstätten

-        vorzeitigem Spielabbruch

Sagt swiss unihockey die Veranstaltung hingegen ab oder ändert nachträglich das Veranstaltungsdatum, ohne dass sich swiss unihockey auf Gründe, die ausserhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen, berufen kann, haben Sie Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises.

Die Erstattung beinhaltet den Ticketpreis sowie allfällige berechnete Gebühren gemäss vorstehender Ziffer 4.3. Abs. 1.

4.11. Beschränkungen der Weitergabe von Tickets & Verbot kommerziellen Gebrauchs

4.11.1. Vorbehältlich nachstehender Ziffer 5 sind die Tickets grundsätzlich übertragbar. Ermässigte Tickets gemäss vorstehender Ziffer 4.4. können jedoch nur auf Personen übertragen werden, die einen identischen Ermässigungsanspruch haben. Ist dies nicht der Fall, muss gegen Aufpreis eine Aufwertung des Tickets beglichen werden.

4.11.2. Gewerblicher oder kommerzieller (d.h. mit Gewinn) Wiederverkauf von Tickets, Nutzung zu Werbe-, Marketing oder anderen gewerblichen Zwecken ist ohne Zustimmung von swiss unihockey untersagt.

Ticketverkäufe vor dem Zugangs- oder Eingangsbereich des Veranstaltungsortes sind ebenfalls nicht erlaubt. swiss unihockey behält sich das Recht vor, Ihnen den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern oder die Ticketbestellung nicht zu akzeptieren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Sie mit einem anderen Ticketmakler als Ticketmaster AG oder einem Schwarzmarkthändler zusammenarbeiten.

Für den Fall eines Verstosses gegen die vorstehend genannten Bedingungen behält sich swiss unihockey vor, von sämtlichen Verträgen mit Ihnen zurückzutreten sowie zukünftige Verkäufe von Tickets an Sie zu verweigern. Ein solcher Verstoss kann daher zum Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung führen.

Darüber hinaus kann jeder Verstoss gegen diese Bedingungen mit einer Vertragsstrafe von bis zu CHF 3000.00 geahndet werden. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von swiss unihockey nach billigem Ermessen festgesetzt.

5. Personalisierte Tickets

5.1. Sonderbestimmungen für Personalisierte Tickets

5.1.1. Für bestimmte Veranstaltungen können die Tickets personalisiert sein, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet. Sie verpflichten sich, das/die Ticket(s) ausschliesslich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Sofern die Personalisierung bereits im Kaufprozess erfolgt und die Möglichkeit besteht, mehrere Personalisierte Tickets zu erwerben, werden Sie im Bestellvorgang aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäss den/die Vor- und Nachnamen der weiteren Person(en) anzugeben, für die die Personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen.

Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemässen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behält sich swiss unihockey aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt, nicht aber verpflichtet, und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung. Der Ticketkaufvertrag kommt aber nur zwischen Ihnen und swiss unihockey zustande.

5.1.2. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des geschlossenen Vertrags mit swiss unihockey und dem Vermerk Ihres Namens auf dem Ticket. Aufgrund des zwischen Ihnen und swiss unihockey geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name des jeweiligen Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht ausserdem bei Personen, die nach Ziffer 5.1.4. in den Vertrag mit swiss unihockey eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf dem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie Tickets bestellt haben oder die nach Ziffer 5.1.4. in den Vertrag mit swiss unihockey eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, (Vorgaben der jeweiligen Veranstaltung sind zu beachten) ausweisen kann.

5.1.3. swiss unihockey ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. swiss unihockey wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

5.1.4. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit swiss unihockey (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit swiss unihockey eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von swiss unihockey voraus, die hiermit unter den in Ziffer 5.1.5. genannten Einschränkungen vorab erteilt wird.

5.1.5. Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung zu vermeiden, wird die Zustimmung zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag gemäss Ziffer 5.1.4. in den folgenden Fällen nicht erteilt:

a)     bei einer Weitergabe oder Veräusserung von Tickets oder dem Erwerb von Tickets für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von swiss unihockey,

b)     bei einer Veräusserung von Tickets im Rahmen von Internetauktionen, die von swiss unihockey nicht autorisiert wurden,

c)      bei einer Veräusserung von Tickets zu einem Preis, der den Originalpreis des Tickets zuzüglich Vorverkaufsgebühr und zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräusserung des Tickets entstanden sind (maximal jedoch in Höhe von 15% des Originalpreises plus Vorverkaufsgebühr) übersteigt,

d)     bei einer Veräusserung von Tickets, um Gewinn zu erzielen oder einem Erwerb der Tickets im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,

e)     bei einer Weitergabe und/oder Veräusserung von Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines von swiss unihockey nicht autorisierten Hospitality oder Reisepakets, oder

f)       bei einer Veräusserung von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere Ziffer 5.1.4. und diese Ziffer 5.1.5.

In diesen Fällen ist sowohl das Angebot als auch eine Weitergabe und/oder Weiterveräusserung von Tickets untersagt. Ein Verkauf von Tickets vor dem Zugangs- und Eingangsbereich des Veranstaltungsortes ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von swiss unihockey erlaubt.

5.1.6. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 5.1.5. enthaltenen Verbote, einschliesslich des Verbots, in den in Ziffer 5.1.5. genannten Fällen Tickets anzubieten, ist swiss unihockey darüber hinaus berechtigt, von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von swiss unihockey nach billigem Ermessen festgesetzt. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräusserungspreis, mindestens jedoch nach dem Originalpreis der entgegen Ziffer 5.1.5. angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal CHF 7‘500.00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstösse gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

5.2 Übertragung und Umpersonalisierung der Personalisierten Tickets

5.2.1. Vorbehaltlich der Ziffer 5.1.4. und 5.1.5, d.h. nur unter der Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit dem Veranstalter unter Einschluss dieser AGB eintritt und swiss unihockey hierzu nach Ziffer 5.1.4 die Zustimmung erteilt hat, sind Sie berechtigt, ein von Ihnen erworbenes personalisiertes Ticket, d.h. das Besuchsrecht, auf einen Dritten zu übertragen. Nach dieser Übertragung muss die Umpersonalisierung des Tickets auf den neuen Inhaber des Besuchsrechts erfolgen.

5.2.2. Für den Fall, dass Sie Ihr Ticket auf eine andere Person (z.B. durch Verschenken) übertragen wollen, muss eine Umpersonalisierung des Tickets erfolgen. Hierzu muss Ihnen der Name sowie die vollständige Anschrift und die E-Mail-Adresse der Person, auf die Sie das Ticket übertragen wollen, bekannt sein. Für die Umpersonalisierung muss das online Formular zur Umpersonalisierung ausgefüllt werden. Das im Anschluss zugesandte Bestätigungsmail muss sicher aufbewahrt und bei der Ticketkontrolle am Event ausgedruckt oder in digitaler Form vorgewiesen werden. Für eine kurzfristige Umpersonalisierung muss ein Formular vor Ort ausgefüllt und mit dem Ticket an der Tageskasse vorgewiesen und abgegeben werden. Notwendige Angaben: Veranstaltungsdaten, Auftragsnummer und Käuferdaten sowie der ursprüngliche und neue Besucher. Ihr Ticket berechtigt Sie nach der Übertragung an eine andere Person nicht mehr zum Einlass.

Für diesen Fall wird klargestellt, dass es sich hierbei nicht um eine Übertragung des Vertrags mit dem Veranstalter (Ziffer 5.2.1.) handelt, sondern es wird lediglich das Recht zum Besuch der Veranstaltung von Ihnen auf eine andere Person übertragen, wie in Ziffer 5.1.1. geregelt. Auch für diesen Fall gilt der in Ziffer 5.1.4. genannte Zustimmungsvorbehalt. Die Zustimmung zur Abtretung des Besuchsrechts wird in den in Ziffer 5.1.5. genannten Fällen nicht erteilt.

5.3. Sperrung von Personalisierten Tickets

Im Fall eines Verstosses gegen die in den Ziffern 4.3, 4.11 oder 5.1.5. enthaltenen Verbote ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.

6. Veranstaltungen vor Ort

6.1 Veranstaltungsorte

Der Veranstalter führt Veranstaltungen in verschiedenen Lokalitäten durch. Die Hausregeln des jeweiligen Veranstaltungsortes sind zwingend zu befolgen. Das Rauchen ist in sämtlichen Lokalitäten verboten. Zudem gelten jeweils Veranstaltungs-Regeln (Zutrittsberechtigungen etc.), die sich von Veranstaltung zu Veranstaltung unterscheiden können.

Ein Verstoss gegen Veranstaltungs- oder Hausregeln oder inakzeptables Verhalten, das möglicherweise Schäden, eine Belästigung oder eine Verletzung anderer verursacht (z.B. stark alkoholisierte, unter Drogen stehende oder randalierende Personen), berechtigt swiss unihockey, Sie ohne Erstattung des Ticketpreises des Veranstaltungsorts zu verweisen. Ebenfalls einen Verweis des Veranstaltungsortes ohne Erstattung des Ticketpreises hat das Nichtbefolgen von Anweisungen des Personals vor Ort zur Folge.

swiss unihockey behält sich das Recht vor, den Eintritt ohne Erstattung des Ticketpreises zu verweigern, sollten Sie eine der Bestimmungen und Regeln der Veranstaltung nicht einhalten. Es kann vorkommen, dass an einem Veranstaltungsort vom Sicherheitspersonal Durchsuchungen durchgeführt werden, um die Sicherheit der Zuschauenden zu gewährleisten. Wird die Durchsuchung verweigert, verfällt das Anrecht auf Eintritt zur Veranstaltung ersatzlos.

6.2 Ton und/oder Bildaufnahmen

Ticketinhaber*innen erklären sich damit einverstanden, dass sie als Teil des Publikums filmisch und akustisch aufgenommen werden. Sie willigen hiermit ein, dass Ihr Bild und Ihre Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von swiss unihockey im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, unentgeltlich verwendet werden dürfen.

Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Besucher aber jederzeit das Recht und die Möglichkeit auch nachträglich die Veröffentlichung zu widerrufen (Kontakt medien@swissunihockey.ch), sofern nicht technische oder logistische Gründe dagegensprechen.

Der unbefugte Gebrauch von fotografischen oder sonstigen Aufnahme-Geräten ist untersagt. Die Löschung oder Zerstörung der mit den entsprechenden Medien gemachten Aufnahmen kann verlangt und Aufzeichnungsgeräte ohne Haftung eingezogen und bis zum Ende der Vorstellung einbehalten werden.

7. Besondere Regelungen für Veranstaltungen anlässlich Covid-19

7.1. An den Veranstaltungen von swiss unihockey gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Veranstaltung behördlich angeordneten Vorgaben anlässlich Covid-19 (z.B. Covid-Zertifikatspflicht). swiss unihockey wird jeweils vor Veranstaltungsbeginn, sobald bekannt, über die geltenden Vorgaben informieren.

7.2. Wenn ein Ticketinhaber, der eine Veranstaltung besuchen möchte, für die Vorgaben anlässlich Covid-19 gemäss Ziffer 7.1. gelten, diese Vorgaben nicht einhalten kann, ist der Veranstalter berechtigt, diesem den Zutritt zu verweigern, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht.

7.3. Datenangabe zur Kontaktnachverfolgung als Eintrittsvoraussetzung. Zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit anderer Veranstaltungsteilnehmer können bestimmte Daten von den Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen, erhoben werden (z. B. Vorname, Nachname, Telefonnummer und/oder Informationen zum Wohlbefinden, im Folgenden "Daten zur Kontaktnachverfolgung" genannt), um die Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen und die Verbreitung von Covid-19 zu verhindern. Es ist eine Bedingung für den Eintritt, dass alle Ticketinhaber, die an einer solchen Veranstaltung teilnehmen möchten, Daten zur Kontaktverfolgung bereitstellen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Mit dem Kauf des Tickets erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass er dem Veranstalter fristgemäss vollständige und wahrheitsgemässe Informationen über die von uns bereitgestellten Mittel (z.B. ein Online-Formular oder über einen Check-in-Schalter bei der Veranstaltung) mitteilen wird. swiss unihockey wird sich rechtzeitig mit dem Käufer in Verbindung setzen, und darüber informieren, ob Daten zur Ermittlung von Kontaktpersonen für die Veranstaltung benötigt und wie und wann diese Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Kontaktverfolgungsdaten werden, sofern von den Behörden nicht anders vorgegeben, vierzehn Tage nach der Veranstaltung gelöscht.

7.4. Wenn ein Ticketinhaber, der eine Veranstaltung besuchen möchte, für die die Datenangabe gemäss Ziffer 7.3. erforderlich ist, gegen die Pflicht in Ziffer. 7.3. verstösst, ist der Veranstalter berechtigt, diesem den Zutritt zu verweigern, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht.

7.5. Für den Fall, dass ein Käufer beabsichtigt, ein Ticket für eine Veranstaltung zu verkaufen oder anderweitig weiterzugeben, bei der die Teilnehmer Daten zur Kontaktverfolgung angeben müssen, müssen diese swiss unihockey AGB von dem Dritten als Teil der Weitergabe akzeptiert werden, insbesondere das Erfordernis des Teilnehmers, vollständige und wahrheitsgemässe Daten zur Kontaktnachverfolgung über die vorgesehenen Mittel rechtzeitig anzugeben.

8. Verkauf Upsell-/Merchandise-Produkte

Upsell- und Merchandise-Produkte werden durch Vertragspartner von swiss unihockey angeboten. Für den Kauf eines Upsell- oder Merchandise-Produkt gelten die AGB der jeweiligen Vertragspartner.

9. Verkauf von weiteren Produkten über swiss unihockey

9.1. Bestellung, Angebot

Die Bestellung der Produkte erfolgt über den swiss unihockey Shop (www.swissunihockey.ch/shop), oder per Mail (info@swissunihockey.ch). Die Preise der Produkte sowie das Angebot können jederzeit und ohne Angabe von Gründen von swiss unihockey geändert werden.

9.2. Vertragsabschluss

Das Angebot zum Vertragsabschluss geht jeweils von Ihnen als Kunde aus, indem Sie eine Produktbestellung an swiss unihockey abgeben. Mit dem Eingang der Produktbestellung bei swiss unihockey und der Lieferung der bestellten Produkte oder einer Bestellbestätigung ist der Vertrag verbindlich.

9.3. Zahlungsabwicklung und Preisbestandteile

Massgebend sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Die Preise der Produkte verstehen sich in Schweizer Franken (sofern nicht anders vermerkt) und inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive Versandgebühren. Die Versandgebühren gehen zu Ihren Lasten. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf dem Postweg mittels B-Post/PostPac Economy. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Bestellung bzw. Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung.

9.4. Rücknahme/Umtausch

Es ist kein Umtausch und keine Rücknahme möglich, auch wenn die Produkte noch nicht bezahlt sind (Kauf auf Rechnung).

9.5. Mängel

swiss unihockey steht für Mängel an den Produkten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein.

Sie sind verpflichtet, die bestellten Produkte umgehend nach Erhalt auf allfällige Mängel zu prüfen. Alle festgestellten Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware oder – wenn dieser Mangel nicht sofort bei Erhalt der Ware feststellbar ist – bei dessen Feststellung schriftlich (E-Mail oder Brief) swiss unihockey angezeigt werden. Bei nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemässer Rüge sind Ansprüche aus Mängelhaftung ausgeschlossen. Nach Ablauf von zwei Jahren seit Lieferung des Produktes ist jegliche Gewährleistung wegen Mängeln ausgeschlossen.

Bei rechtzeitig gerügten Mängeln wird swiss unihockey nach Wahl des Kunden den Mangel beseitigen oder durch Lieferung neuer Ware nacherfüllen, es sei denn, die Ware ist nicht mehr lieferbar oder die Nacherfüllung ist für swiss unihockey mit unverhältnismässigen Kosten verbunden. In diesen Fällen ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.

10. Haftung, Schadensersatz

Bei Tötung oder Schädigung des Körpers oder der Gesundheit eines Besuchers oder Kunden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Begehung oder Pflichtverletzung durch swiss unihockey oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Begehung oder Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet swiss unihockey nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.1. Für sonstige Schäden gilt Folgendes:

a)     Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Begehung oder Pflichtverletzung durch swiss unihockey oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Begehung oder Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet swiss unihockey nach den gesetzlichen Bestimmungen.

b)     Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit von swiss unihockey, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von swiss unihockey beruhen, ist die Haftung von swiss unihockey auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum Wert des Liefergegenstandes begrenzt.

c)      Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden infolge der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten sind im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern swiss unihockey einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine schriftliche Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.

Ihr Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen an Stelle des Schadensersatzanspruches statt der Leistung bleibt im Rahmen der vorstehenden Regelungen unberührt.

10.2 Pflichtverletzungen Dritter

swiss unihockey übernimmt keine über die in Ziffer 10.1 hinausgehende Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder sonstige Verhaltensweisen, die im Zusammenhang mit der Leistung von swiss unihockey stehen, von Kunden, Sponsoren, Werbepartner oder Vertragspartner von swiss unihockey.

11. Gerichtsstand und Geltendes Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG). Der Gerichtsstand ist Bern, Kanton Bern, Schweiz. swiss unihockey behält sich das Recht vor, Sie an Ihrem Wohnort bzw. bei juristischen Personen ihrem Sitz zu belangen.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Sponsoren und Partner

Hauptpartnerin

Mobiliar

Partnerin

Concordia

Partner

LIDL

Partner

Fat Pipe

Partner

Toyota Schweiz

Ausrüster

Sau.ch

Supplier

Gast

Supplier

isostar

Charity Partner

Unihockey für Strassenkinder

Medienpartner

Unihockey.ch

Mitglied von

Swiss Olympic Mitglied

Mitglied von

IFF

Nationaler Sportförderer

Swisslos - Loterie Romande